http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1981/0175
So hat vermutlich die zwischen 1723 und 1725 erbaute, 1816 demolierte Kirche zu Wippertskirch
ausgesehen (Bauplan, Federzeichnung, GLAJ.
sammelten, als zeitweilige Unterkunft. Dessen ungeachtet versuchte die großherzogliche
Liegenschaftsverwaltung in den folgenden Monaten doch, das
Anwesen zu verkaufen, jedoch ohne Erfolg. Sie gab dafür dem Umstand die
Schuld, daß es in Wippertskirch kein fließendes Gewässer gab, was die An-
siedlung eines Gewerbes außerordentlich erschwerte.
Eine Änderung ergab sich erst im Jahre 1815. Durch einen Tausch vertrag, geschlossen
am 28. August zwischen dem Großherzog Karl und der Gräfin v.
Wrbna, geborene v. Kageneck, kam das ziemlich heruntergekommene „landesherrliche
Schloß" zu Wippertskirch mit den umliegenden Feldern, Weinbergen
und den daran haftenden grundherrlichen Rechten (Anschlag: 33 323
fl.) an letztere, die dafür die waldreiche Herrschaft Wildtal und ihren Anteil
am Kondominat Merdingen mit allen Zugehörden, Rechten und Gefällen abtrat
sowie die Ruine Zähringen im Zähringer Bann, an der dem Großherzog
besonders gelegen zu sein schien. Außerdem erhielt sie die aus dem Besitz des
Frauenstifts Günterstal stammenden Waldungen im Umkircher Bann, angeschlagen
auf 36 155 fl. Die Tauschobjekte der Wrbna hatten einen Gesamtwert
von nur 56 372 fl., womit sich ein Fehlbetrag von rund 13 000 fl. ergab,
den ihr Karl großzügigerweise schenkte. Einzige Bedingung bei diesem Handel
: Die Kirche war ausgenommen und der Pfarrer Mathis bis zur Aufhebung
des Pfarrdienstes in der Propstei zu dulden. Es ist dies nicht der einzige Fall,
wo die badische Landesherrschaft unter Beiziehung konfiszierter Kirchengüter
ihre Generosität unter Beweis zu stellen suchte!
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