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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 186
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über die Gefangenenverpflegung hinaus nötig waren. Beim Abschied bat v.
Auerweck noch einmal wehmütig, ihn in seinem Arrest nicht zu vergessen und
nicht zu verlassen. Besonders bat er darum, in Paris so oft es notwendig sei,
mit dem badischen Gesandten Baron v. Dalberg sprechen zu dürfen12.

Verhör und Gefangenschaft

Auerweck wurde unverzüglich in Begleitung eines Polizeioffiziers nach Paris
transportiert13, wo ihm zu seiner großen Überraschung eröffnet wurde, er sei
angeklagt wegen „Verschwörung gegen die Sicherheit des Staates". Die Zusage
, er könne sich in jedem Fall vor einem badischen Gericht verteidigen, war
also nicht eingehalten worden. Nach einigen Tagen Einzelhaft wurde er zur
Sache vernommen. Die Vorwürfe, die nun gegen ihn erhoben wurden, meinte
v. Auerweck im Laufe der Vernehmung überzeugend widerlegt zu haben; und
auch der mit der Vernehmung Beauftragte gab ihm schließlich zu verstehen,
man könne die Angelegenheit als erledigt betrachten. Er sollte Verständnis dafür
haben, daß man manchmal durch unglückliche Umstände kompromittiert
werde, ohne daß eine bestimmte Person Schuld daran trage. Sein Vorgesetzter
werde v. Auerweck noch zu einem kurzen Gespräch rufen lassen. Auerweck
war zuversichtlich, in Kürze zu seiner Familie zurückkehren zu dürfen. Die
angekündigte Unterhaltung ließ lange auf sich warten. Ungeduldig schrieb der
Gefangene schließlich am 3. November einen langen Brief an den Verantwortlichen
, M. Desmarets, der auch sofort kam, um mit ihm zu sprechen. Dieses
Gespräch führte jedoch nicht zu der erhofften Freilassung.

Alle Anschuldigungen gegen v. Auerweck wurden erneut vorgebracht und verlangten
Rechtfertigung. Der zuerst erhobene Vorwurf, v. Auerweck habe in
den letzten beiden Jahren eine Reise nach Frankreich und auch nach Paris unternommen
, war zwischenzeitlich durch Aufenthaltsnachweise entkräftet worden
. Verdächtig blieb seine viermonatige Reise, die er 1804 nach Nürnberg unternommen
hatte, auf der er nach angeblichen Agentenberichten, hinter den
französischen Truppen herreisend, Informationen für den Feind gesammelt
haben sollte. Auf dieser Reise sollte er auch während seines kurzen Aufenthalts
in Ulm den österreichischen General Mack getroffen haben. Auerweck
sei während der ganzen Zeit überwacht worden, und man habe ihn erst in der
Zeit der Verhaftung des Herzogs v. Enghien in Ettenheim aus den Augen verloren
. Auerweck entgegnete darauf, er sei in Begleitung seiner Schwiegermutter
, seines 12jährigen Neffen und seines 6 Jahre alten Sohnes abends in Ulm
angekommen und am nächsten Morgen wieder abgereist, er kenne den General
Mack nicht näher und habe ihn nie gesehen. Im übrigen sei eine solche Reisegesellschaft
für geheime Agentendienste sehr ungeeignet. Man hielt ihn trotz

12 Der französische Geschäftsträger am badischen Hofe erklärte sich am 10. 12. 1807 bereit, die bei Festnahme
und Arretierung entstandenen Kosten von 501 fl 8 Kr zu übernehmen. Allein der Sonnenwirt Oswald aus Offenburg
berechnete für die Unterbringung und Verpflegung 385 fl 34 Kr (GLA 229/22155)

13 GLA 233/40247b, Folgendes aus dem „Memoire" v. Auerwecks vom 11. 8. 1809

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