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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 199
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Heilquellen bekannt, gehörte seit 1810 dem Generalsteuereinnehmer Friedrich
Kampmann von Straßburg, der es 1811/12 von Friedrich Weinbrenner umbauen
und die Quelle neu fassen ließ. Es war ein mondänes Bad, in das auch
Fürstlichkeiten wie die Großherzogin Stephanie von Baden, die Königin Hortense
von den Niederlanden, die Mutter Napoleons III., die russische Zarin
Elisabeth u.a. zur Kur weilten.

Kampmann hatte es wiederholt schon durch einen Bevollmächtigten der Regierung
zum Kauf angeboten. Am 1.8.1833 beschloß das Staatsministerium15,
eine Vorlage über die Verlegung der Irrenanstalt in Heidelberg nach dem Hubbad
auszuarbeiten. Dabei sollten besonders die Kosten berücksichtigt werden,
die durch die Verlegung entstehen werden. 1835 war sie fertiggestellt. Am
27.3. trug Roller einer Kommission in einem erschöpfenden Bericht die Vorzüge
des Hubbades vor und empfahl seinen Kauf. Außerdem zeigte Baurat
Hans Voß seine Vorschläge für den Umbau des Badgebäudes. Die Kosten für
eine Anstalt von 410 Patienten beliefen sich nach seinen Schätzungen auf
269690 fl. Die Anwesenden schlössen sich dem Vorschlag Rollers an.

Inzwischen war ein weiterer Vorschlag eingebracht worden. Man solle die geplante
Anstalt in Heitersheim südlich von Freiburg bauen, da das dortige ehemalige
Schloß der Malteserritter ebenfalls dem Staat gehöre und leer stehe.
Roller wurde beauftragt, dieses Gebäude auf seine Eignung hin zu untersuchen
, doch mußte er feststellen, daß es für die vorgesehene Aufgabe völlig ungeeignet
und in baulich schlechter Verfassung sei, daß es dort an Wasser fehle
u. der Ort selbst für den größeren Teil des Landes zu abgelegen sei. Nun beschloß
das Staatsministerium am 7.5.1835, mit Kampmann in Kaufverhandlungen
zu treten. Inzwischen hatte aber auch das Bezirksamt Achern in einem
Schreiben vom 28. 5. auf ein Gelände in der Nähe der Stadt Achern aufmerksam
gemacht und es als sehr geeignet empfohlen. Da dieser weitere Vorschlag
als beachtenswert erschien, entsandte das Ministerium des Innern eine Kommission
, die die beiden vorgeschlagenen Orte — das Hubbad und das Gelände
bei Achern besichtigten und eine Entscheidung „aus dem Standpunkt der Humanität
und eines allgemeinen Landesbedürfnisses" treffen sollte. Ihr Bericht
fiel eindeutig zugunsten Acherns aus, alle Voraussetzungen waren erfüllt, besonders
beeindruckte die schöne Lage am Rand des waldreichen Vorgebirges
mit der Hornisgrinde im Hintergrund; ein weiterer Pluspunkt war die Nähe
der Stadt. Das Ministerium d. Innern trug das Ergebnis am 6. Juni dem
Staatsministerium vor, und am 3. Juli 1835 entschied Großherzog Leopold16,
daß die neue Irrenanstalt in der Nähe von Achern errichtet werden soll. Damit
war der Streit um den Standort entschieden. Auch die Einwände der beiden
medizinischen Fakultäten der Universitäten Heidelberg und Freiburg 1837,
die sich vor allem gegen die Errichtung einer großen Landesirrenanstalt wand-

15 Für die folgenden Angaben: Denkschr. des Minist, d. Innern GLA 233/31277

16 An Großherzog Leopold erinnert in Achern das von dem Straßburger Bildhauer Andreas Friedrich geschaffene
Denkmal, das an der Stelle steht, die als die Mitte des badischen Landes gilt.

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