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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 208
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Als Beauftragter des Ministeriums d. Innern führte 1940 Arthur Schreck, der
damalige Leiter der Anstalt Rastatt, die Auflösung der Illenau durch.

Damit endete die segensreiche Tätigkeit dieser einst angesehenen und bedeutenden
Heil- und Pflegeanstalt für die Geisteskranken.

Die Entwicklung der Illenau unter den genannten Direktoren vollzog sich
nach Römer25 in 3 Stadien: das erste, die Zeit Rollers und Hergts war mehr
eine Zeit grundlegender und bahnbrechender Organisation. Im 2. Stadium
wurde unter Schüle und Thoma die psychiatrische Wissenschaft weiter entwickelt
. Als Aufgabe für das 3. Stadium ergibt sich die Mitarbeit an den sozialen
Aufgaben der Psychiatrie, die Notwendigkeit der Fürsorge für die Geisteskranken
. Diese Aufgabe wurde später von den staatlichen Gesundheitsämtern
übernommen.

Die Illenauer Familie

Nach der Eröffnung der Illenau ging Roller daran, das Leben in der Anstalt zu
ordnen. Zu diesem Zweck arbeitete er ein Statut26 aus, das die Aufgabe und
die Mittel der Illenau beschrieb sowie das Verfahren über die Aufnahme und
Entlassung der Kranken festlegte. Hinzu kam eine Hausordnung, die die
Grundsätze für ihre Behandlung, ihren Tagesverlauf, ihre Verköstigung u. a.
bestimmte. Zwar wurden einzelne Bestimmungen im Laufe der Zeit wieder geändert
. Aber die Grundgedanken blieben gewahrt. Für ihre Zeit waren sie wegen
ihrer Zweckmäßigkeit und ihrer Einsichten mustergültig und wurden darum
von anderen Irrenanstalten als Vorbild verwendet. Doch dieser äußere
Rahmen genügte Roller nicht. Er wollte, daß die Behandlung der Kranken
auch in einem bestimmten Geist erfolgte. Ihn fand er in dem Wahlspruch des
englischen Sozialpolitikers Lord Ashley ausgedrückt: „Liebe, diene". Aus
dem Geist des Christentums und der Humanität wurde der Kranke als Mensch
betrachtet und zwar als kranker Mensch, nicht als etwas Überflüssiges und
Lästiges oder gar als lebensunwert. Der Patient war für den Arzt nicht ,,ein
Fall" sondern ein Mensch, dessen seelische und geistige Beschaffenheit ebenso
berücksichtigt werden mußte, wie der medizinische Befund. Der Ort, wo der
Mensch sich geborgen fühlt, ist die Familie. Da der Pflegling aus seinem häuslichen
Bereich herausgenommen wurde, sollte ihm nach Rollers Willen die Illenau
zur neuen Heimat und ihre Angehörigen zur Familie werden. Die Illenauer
Familie umfaßte alle, die in der Anstalt lebten und arbeiteten, Ärzte,
Pflegepersonal, Dienstpersonal sowie die Kranken. Zwischen allen sollte nach
Roller ein Vertrauensverhältnis bestehen, da dadurch die Heilung der Patien-

25 Rede Römers am 21. 9. 1932 aus Anlaß des 90jährigen Bestehens der Anstalt. GLA 65/11731 Chronik der
Anstalt Illenau von 1903 an.

26 GLA 233/31278: Statut v. 18. 10. 1843, Statut v. 21. 3. 1865, Statut v. 31. 12. 1891. Sämtliche Statuten
wurden durch die Verordnung vom 30. 6. 1910 aufgehoben und durch die Irrenfürsorgeverordnung ersetzt
(Gesetzes- u. Verordnungsblatt Nr. XXII, S. 303 ff.

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