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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 215
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Tendenz trug die Anstaltsleitung durch den Bau des Männer- und Frauenlandhauses
1902—1903 Rechnung. Sie wurden im Villenstil der damaligen Zeit abseits
vom Hauptgebäude für Rekonvaleszenten erbaut, die sich bei größerer
persönlicher Freiheit auf die Rückkehr in ihre Familie vorbereiten sollten.
Außerdem wurde 1920 das Reymannstift eröffnet, in dem vermögliche Frauen
zwar unter ärztlicher Aufsicht, jedoch nicht an eine strenge Hausordnung gebunden
, wohnten. Da unrentabel, wurde es 1935 einer anderen Verwendung
zugeführt. Aber all diese Maßnahmen genügten nicht, um die ständig wachsende
Zahl der Geisteskranken aufzunehmen. So zählte die Illenau 1873 490
Patienten, obwohl Platz nur für 350—380 vorgesehen war. Alle Gänge der
halbruhigen und unruhigen Abteilungen wie auch die Tagessäle erhielten damals
Betten, die häufig alle belegt waren. So entschloß sich die Regierung,
durch den Bau von neuen Heil- und Pflegeanstalten Abhilfe zu schaffen.
Schon 1829 und 1830 war die aufgegebene Anstalt in Pforzheim wieder belegt
worden. 1889 entstand die Heil- und Pflegeanstalt Emmendingen, 1905 Wiesloch
bei Heidelberg, 1913 Reichenau bei Konstanz und 1934 Rastatt.

Die Einzugsgebiete der Illenau

Als Landesirrenanstalt war die Illenau zunächst nur für „Inländer" bestimmt,
d. h. für Geisteskranke aus dem badischen Land. Doch konnten auch „Ausländer
" aufgenommen werden, allerdings nur für die Klasse der Pensionäre
und dann nur, soweit der Platz nicht für Inländer benötigt wurde.34
So zählte die Anstalt am 1. 1. 1865 bei einem Krankenstand von 437 Patienten 43 Ausländer, davon
29 als Pensionäre und 14 der ersten Klasse. Zu den „Ausländern" gehörten damals vor der
Reichsgründung auch Bayern, Hessen, Preußen und Sachsen. Die eigentlichen Ausländer stammten
aus der Schweiz (9), Frankreich (8), Holland (2), Rußland (6), Rumänien (1), Griechenland (1)
und England (l).35

Aufgenommen wurden die Geisteskranken auf Antrag der Angehörigen, des
Bezirksamtes, der Armenbehörde, auch des Gerichts zur Untersuchung auf
den Geisteszustand, ebenso auf eigenen Antrag. Von der Aufnahme ausgeschlossen
blieben auf Grund der Statuten „Idioten, Kretinen, Blödsinnige des
höchsten Grades", ferner geisteskranke Epileptiker sowie solche, die durch
ihr von Krankheit entstelltes Äußere Abscheu erregten.36

Meist handelte es sich bei den Zugängen um erste Aufnahmen, doch auch um
Wiederaufnahmen. So betrug die Zahl der 1. Aufnahme 1901 337, der Wiederaufnahme
141, 1914 1. Aufnahme 389, Wiederaufnahme 160.

Die Errichtung der neuen Heil- und Pflegeanstalten veranlaßte die Regierung,
ihnen für die Aufnahme bestimmte Gebiete zuzuweisen. So war die Illenau
seit 191037 die zuständige Anstalt für die Amtsbezirke der Kreise Baden-

34 Statut von 1865 § 7.

35 GLA 233/31277 Bericht der Budgetkommission vom 28. 9. 1867.

36 Statut 1865 § 8.

37 Verordnung v. 30. 6. 1910 Gesetzes- u. Verordnungsblatt Nr. XXIII. S. 303 ff.

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