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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 274
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vorhandenen bildlichen Motive, die ihrerseits in ihrer künstlerischen Gestaltung
zum Teil recht unterschiedlich in Erscheinung treten. Auch innerhalb eines
umschriebenen Grenzverlaufs unterscheiden sich z.B. die Reichsadler mit
dem springenden Salm im Brustschild; ebenso ist die ursprünglich einfache
Wappenfigur Gengenbachs (gekrümmter Gangfisch) kaum einmal in gleicher
Ausführung zu finden. Wegen Platzmangel mußte auf die bildliche Darstellung
der unterschiedlichen Motivgestaltungen weitgehend verzichtet werden.

Nicht aufgenommen wurden die amtlich sicher gestellten Grenzsteine (z.B.
Museum Gengenbach) sowie die entwendeten bzw. hoffentlich nur noch eine
Zeitlang „entliehenen" Marksteine, auch wenn deren „neuer" Standort teilweise
bekannt ist.

Geschichtliche Zeugen sind ebenfalls die Namen, die in alten Karten und Dokumenten
auftauchen. Viele sind nicht mehr geläufig oder geraten immer
mehr in Vergessenheit. Sie sollen — wenigstens an einigen Beispielen entlang
der Grenze — festgehalten werden, wobei besonders der Vergleich zwischen
damals und heute reizvoll ist.

Der engere Bereich

Zu den ältesten Rechtswahrzeichen gehören die sogenannten Ächterkreuze.
Eines dieser Bannkreuze trägt die Jahreszahl 1582 (Abb. 1). 1910/1938/1960
wurden drei bzw. vier dieser Steinkreuze des Gengenbacher Banns
beschrieben4. (1960 lesen wir auch die Bezeichnung „Etterkreuz"). Eines dieser
Steinkreuze existiert nicht mehr5. Die aus dem reichsstädtischen Gebiet
Verbannten durften sich je nach dem Wortlaut des Urteilsspruches nicht der
Stadt nähern bzw. deren Gebiet innerhalb der Ächterkreuze nicht betreten6.

Da die seit 1971/1975 wieder eingegliederten Umlandgemeinden ja nur eine kurze Zeit (seit
1803/1808) selbständig waren, sind zwischen der Gemarkung Gengenbach und den ehemaligen
Stabsgemeinden Bermersbach, Reichenbach und Schwaibach keine besonderen Grenzmarken zu
erwarten. Auch das früher schon mehr bevorrechtete Dorf Ohlsbach, das einen eigenen Bann
besaß7, unterscheidet sich hierin nicht von den anderen Ortschaften. Es existiert allerdings ein
Grenzstein zwischen Ohlsbach und Reichenbach, der auf Ohlsbacher Seite im Wappenschild einen
gekrümmten Fisch (heute eine Figur im Ohlsbacher Wappen) zeigt.

Dagegen finden sich an allen äußeren Grenzen der vormaligen Reichsstadt bemerkenswerte
Bannlochen. Die teilweise vorhandenen Jahreszahlen bedeuten

4 K. Hellinger, Zur Strafrechtspflege der ehemaligen Reichsstadt Gengenbach, in: Die Ortenau 1. u.
2./1910/11

O. A. Müller, Die Bestandaufnahme der Steinkreuze in Mittelbaden, in: Die Ortenau 25./1938

K. Hitzfeld, Geschichte der Abtei und der Stadt Gengenbach bis 1803, in: Gengenbach, hrsg. v. P. Schaaf.

Konstanz 1960

5 B. Losch, Sühne und Gedenken Steinkreuze in Baden-Württemberg. Stuttgart 1981-Vgl. auch: B. Losch,
Steinkreuze in Südwestdeutschland. 1968

6 vgl. Anmerk. 4, Hellinger

7 M. Kuner, Die Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt Gengenbach. Gengenbach 1939; auch in: Die
Ortenau 12./1925 und 14./1927

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