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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 98
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Auch die Wälder mit ihrem Buchen- und Eichenbestand nutzte man, wenn gegen
gutes Geld einem Straßburger Metzger erlaubt wurde, 50 Schweine zur
Mast bis in den Januar hinein im Heiligenzeller Gebiet zu halten.32

Wer heute von einem der schönen Rastplätze über dem Ort hinüber nach
Schuttern sieht, ahnt vielleicht etwas von dem harten Leben jener Menschen.
Manche ihrer Probleme sind den unseren ähnlich. Sie ergeben sich aus den Eigenheiten
der Landschaft und ihrer Bewohner, und so ist es verständlich, daß
wir ähnliche Lösungen wie damals suchen und auch finden.33

32 Tgb. 23. 1. 1704: „Vor vier Tagen wurden 50 Schweine weggeführt, die von dem Straßburger Metzger Johann
Liede zur Mast in unseren Wald geschickt worden waren. Mit 50 anderen, die vor 14 Tagen weggebracht
wurden, waren sie auf Vertragsbasis (vi contractüs) seit Allerheiligen in Heiligenzell gemästet worden
. Jedes kam auf 16 As, so daß die Summe, nämlich 135 Gulden, zuzüglich 18 Gulden für 2 gekaufte
Schweine und an mich 7 Gulden, insgesamt 160 Gulden, dem P. Prior in Straßburg ausbezahlt werden
konnte. Besser wäre es, ein andermal wöchentlich zu verrechnen, z.B. 3 Batzen für ein Schwein, oder an
Weihnachten abzurechnen, da sie ihr allgemein gegebenes Recht (ius absolute datum) zu sehr ausweiten."
Am Rand steht noch: „Eckerricht von 100 s(alva) v(enia)schweinen 160(Gulden)fl.ltem von einigen Bürgeren
welche über die gehörige Zall gehapt."

33 Über die Säkularisation der Heiligenzeller Besitzungen und die weiteren Schicksale des Schlößchens vgl. H.
Schmid, Säkularisation und Schicksal des Stifts Schuttern und seiner Besitzungen in Wippertskirch und Heiligenzell
1806—1839, in: Ortenau 61 (1981), S. 174—177.

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