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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 115
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konnten schließlich aber nur acht Pfarreien, alle in der Diözese Straßburg und
im Landkapitel Lahr gelegen8, sechs davon auch unter straßburgischer Landeshoheit
:

1. Die Pfarrkirche St. Bartholomä in Ettenheim sowie eine Kaplanei, auf die
der Abt den Pfarrer und Kaplan präsentierte. Zu unterhalten hatte er den
Chor, Turm und die Sakristei der Kirche, das Pfarr- und das Kaplaneihaus.

2. Die Pfarrkirche Beatae Mariae Virginis Assumptae in Ettenheimmünster,
die dem Stift inkorporiert war, mit der Kirche St. Landolin.

3. Die Pfarrkirche St. Jakob in Grafenhausen mit der Baupflicht am Kirchenchor
und -türm und am Pfarrhof.

4. Die Pfarrkirche St. Moritz in Kippenheim, das zur altbadischen Herrschaft
Mahlberg gehörte und gemischtkonfessionell war. Der Pfarrsatz alternierte
mit dem Haus Baden.

5. Die Pfarrkirche St. Landolin in Münchweier. Sie war Ettenmünster einverleibt
mit ihrer Tochterkirche St. Arbogast im benachbarten Wallburg, einem
ritterschaftlich-ortenauischen Ort, der bis zum Reichsrezeß von 1803
dem Fürsten von Nassau-Usingen gehörte.

6. Die Pfarrkirche St. Johann Baptista in Ringsheim. Zu unterhalten hatte
hier das Kloster den Chor und Turm der Kirche und die Behausung des
Pfarrers.

7. Die Pfarrkirche St. Peter in Rust, einer ritterschaftlich-ortenauischen Ortschaft
. Die Baulast war festgelegt wie die in Ringsheim. Im Rahmen eines
Gütertauschs trat Baden 1803 das Patronat an den dortigen Grundherrn
von Böcklin ab.

8. Die Pfarrkirche St. Roman in Schweighausen mit der Kapelle St. Johann
Baptista in Dörlinbach und der Kirche St. Peter in Wittelbach.

Wie aufgezeigt, waren drei Pfarreien dem Stift inkorporiert. Nach dem kanonischen
Recht galt der Abt als der jeweilige Pfarrer, der aus dem Konvent Vikare
benannte und die Einkünfte der jeweiligen Pfarre bezog. In das ob seiner
Ausdehnung als beschwerlich eingestufte Kirchspiel Schweighausen mit seinen
Filialkirchen in Dörlinbach und Wittelbach waren drei Patres, einer als Pfarrer
und zwei als Vikare, exponiert. Sie lebten im dortigen Pfarrhaus, das
selbstverständlich vom Kloster unterhalten wurde. Nach Münchweier, wo sich
jedoch kein eigentlicher Pfarrhof befand, waren zwei Religiösen abgestellt.
Diese logierten mehr schlecht als recht, wie die badische Klosterkommission
feststellte, in der einen Hälfte eines Bauernhauses, die das Kloster ehedem aus
einer erbärmlichen Sparerey gekauft hat.

8 Aktenstücke GLA 237 /4582 und Registrum Episcopatus et Dioecesis Argentinensis anno MDCCLXXVII1,
Straßburg 1778. Ettenmünster besaß um 1802 in Endingen ein Pfarrhaus und eine Zehntscheuer und in Ken-
zingen die St.-Georgs-Kapelle, mit welchen Patronatsrechte verbunden gewesen sein könnten. Auf Anhieb
konnte jedoch nichts Entsprechendes festgestellt werden. Auch R. Gönner / J. Sester, Das Kirchenpatronat-
recht im Großherzogtum Baden, Stuttgart 1904, S. 125, nennen nicht mehr als acht Patronatsorte.

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