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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 119
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von Straßburg, den bankrotten Prinzen Ludwig Renatus von Rohan-
Guemene, waren für das Kurfürstentum verloren14.

Der Verfasser kommt an dieser Stelle nach eingehenden Studien hinsichtlich
der Temporalien des Stifts nicht umhin festzustellen, daß dieselben nach heutigen
Maßstäben mit Hunderten von Millionen Mark zu veranschlagen wären.

Die Aufhebung von Stift und Kommunität

Bekanntlich brachte die Annexionspolitik der französischen Republik gegenüber
dem deutschen Reich seit 1793/94 und deren Bestätigung durch den Lu-
neviller Frieden vom 9. Februar 1801 das Dach, das das geistliche Staatentum
und den materiellen Besitz der Korporationen der katholischen Kirche in
Deutschland schirmte, zum Einsturz. Durch die frühzeitige Billigung der gegnerischen
Kriegsziele und den heimlichen Verrat am Reich gelang es Baden,
sich beim Ausgleichungsgeschäft, das durch einen außerordentlichen Reichstagsausschuß
in Regensburg in den Jahren 1802/03 besorgt wurde, eine überreiche
„Entschädigung" für vergleichsweise geringfügige Verluste auf der linken
Rheinseite zu sichern. Zu den bevorzugten Entschädigungsobjekten des
protestantischen Markgrafen Karl Friedrich gehörte der rechtsrheinische Rest
des Hochstifts Straßburg mit den Prälaturen Allerheiligen und Ettenheim-
münster, welche ihm der § 5 des Reichsrezesses vom 25. Februar 1803 namentlich
zuteilte. Der Vollzug dieser Maßgabe fand allerdings schon Monate vor
der förmlichen Verkündung des Reichsabschieds statt.

Abt Arbogast Heisler, der spätestens zu Beginn des Jahres 1802 zu der Überzeugung
gekommen war, daß für sein Stift ungeachtet der Tatsache, daß dieses
ohne existenzgefährdende Schäden die beiden vorangegangenen Koalitionskriege
überstanden hatte, keine Rettung zu hoffen war und daß es dem
Zugriff des Hauses Baden zum Opfer fallen würde, machte sich Mitte September
1802 selbst auf den Weg nach Karlsruhe, um dem Markgrafen aufzuwarten
und seine Unterwerfung zu erklären15. Möglicherweise glaubte er, auf diese
Weise etwas für den Fortbestand der Kommunität und gegen das Unheil tun
zu können, das ihm bei der kommenden Staatsveränderung von der bisherigen
fürstbischöflichen Oberamtsverwaltung Ettenheim und besonders von der
straßburgischen und badischen Forstverwaltung drohte. In der Tat sah sich
Arbogast bei der provisorischen Besitznahme der Abtei am 27. September des
Jahres durch eine badische Kommission seitens des Oberforstmeisters Karl
von Schilling hart attackiert, indem er sich vorwerfen lassen mußte, er hätte

14 Aktenstücke GLA 237 / 1505 u. 4582. Die Durchsicht der Akten vermittelt mitunter den Eindruck, als sei
die letzte Klosterrechnung absichtlich in Unordnung gebracht worden und es den badischen Kameralbeam-
ten kaum gelungen, alle Unklarheiten zu beseitigen. Nach Berechnungen der mittelbadischen Provinzregierungen
vom 18. September 1804 hatte Ettenheimmünster 14808 fl. Schulden und 63731 fl. Forderungen an
Dritte (GLA 84/105).

15 Dieses und das folgende hauptsächlich nach GLA 48 / 5966, 5968 u. 237 /4582.

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