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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 121
(PDF, 76 MB)
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nahmepatente durch die endgültigen ersetzen, alle Abtswappen, sofern sie
nicht in Stein gehauen oder ausgesprochener Zierat waren, einsammeln und
badische Hoheitszeichen am Gotteshaus selbst, am Zollstock in St. Landolin
und in den Grenzorten Schweighausen, Dörlinbach und Wittelbach anbringen
. Der bisherige Stiftskonsulent Reich wurde provisorisch als Amtmann des
Klostergebiets bestätigt, hatte aber anstatt wie bisher an die hochstiftische Regierung
in Ettenheim fortan an die provisorische badische Regierungskommission
in Gengenbach zu berichten und den Untertanen die Appellation an die
Reichsgerichte in Prozeßsachen zu untersagen, was mit der Erhebung Badens
zum Kurfürstentum zusammenhing. Eingestellt war ab sofort jeglicher Holzhieb
und -verkauf, bis eine landesherrliche Kommission unter dem Oberforstmeister
von Müllenheim die betreffenden Transaktionen des Klosters untersucht
hatte. Versiegelt wurde ferner das Archiv, das auf einer Empore im
Münster untergebracht war, um unbefugte Hände von den Akten fernzuhalten
, da eine eingehende Prüfung des Rechnungswesens vorgesehen war. Nachdem
schließlich Stuber die Ettenheimmünsterschen Patronatspfarrer zur
Anerkennung Karl Friedrichs als ihren Kirchenlehenherrn aufgerufen hatte,
verpflichtete er die gesamte weltliche Dienerschaft auf denselben. Außer dem
schon erwähnten gemeinteilherrlichen Amtmann von Müllern in Riegel, der
sich hiermit noch fast ein halbes Jahr Zeit ließ, leisteten den geforderten Eid
der Amtmann Reich, der Assessor Schmid, der Amtsschreiber Breitschmid,
der Aktuar Pfisterer, der Physikus Dr. Schmid, der Apotheker Zwiebelhofer,
ferner die Schaffner in Ettenheim, Kippenheim, Riegel, Kenzingen und Endingen
, des weiteren die Vögte von Münchweier, Münstertal, Schweighausen,
der Schultheiß von Dörlinbach und der Stabhalter von Wittelbach als herrschaftliche
Ortsvorgesetzte und Hilfspersonen des bisherigen Klosteramtmanns
. Schließlich schworen ein Chirurg, fünf Forst-und Jagdaufseher, vier
Zöllner, ein Kanzlei- und ein Polizeidiener sowie drei Kiefer auf Baden. Vorläufig
beibehalten, nämlich bis zur Aufhebung der Klosterökonomie, wurden
insbesondere die bisherigen Klosterhandwerker, die zum Teil auf 20 Dienstjahre
zurückblickten, so der Gärtner, Schlosser, Schreiner, Schmied, Salzmesser
, Bäcker, Müller, zwei Säger, Dienstboten wie Fuhrknechte und Botengänger
, insgesamt 28 Personen. Mit einem kleinen Handgeld entlassen wurde mit
der Beendigung der Haushaltung vor allem das jüngere weibliche Gesinde, so
die Näherin, die Köchinnen und Mägde, aber auch der Kutscher und der
Roßknecht, zusammen elf Individuen. Schließlich kamen elf Dienstboten,
zwischen 50 und 82 Jahre alt und alle mehr als 20 Jahre beim Stift, um ihre
Stellung. Sie erhielten jährliche Unterstützungen zwischen 12 und 60 fl. und
einige Zentner Korn. Die Härte dieser Maßnahme verdeutlicht das Beispiel des
Klosterkochs (58 Jahre alt, 25 Jahre im Dienst, sechs Kinder), der eine Abfertigung
von 89 fl., eine jährliche Zuwendung von 55 fl. und fünf Viertel Korn
erhielt oder das des Sauhirten (50 Lebens- und 30 Dienstjahre, vier Kinder),
der nicht mehr als 12 Gulden und zwei Viertel Korn Jahresbeihilfe bezog.

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