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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 127
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Die Regierung genehmigte die Verfügungen Hofers unterm 23. Mai 1803,
nicht ohne die Verdienste der Väter Petzelt und Mayer um den Staat ausdrücklich
zu würdigen. Beide „Oberrezeptoren" wurden im Juni außer Funktion
ge- und durch den Landrentmeister Johann Herbst zu Mahlberg ersetzt.
Der erstere, dem eigentlich nur ein jährliches Ruhegehalt von 500 fl. zustand,
erhielt als Anerkennung eine lebenslängliche Zulage von 50 fl., der letztere
150 fl. als einmaliges Geschenk.

Der Prälat20 war bei der Bemessung seiner Pension denkbar schlecht gefahren.
Sie war im Verhältnis zu seinem Rang, Alter und zum Vermögen des Stifts
entschieden zu nieder angesetzt und befand sich damit auch nicht im Einklang
mit den Bestimmungen des Deputationshauptschlusses. Er protestierte vorab
nicht nur vergeblich, sondern sah sich auch noch einer Untersuchung ausgesetzt
, die Karl Friedrich gegen ihn auf Grund nicht verstummen wollender anonymer
Anzeigen anordnete und die offenbar den Zweck hatte, seine Zurücksetzung
nachträglich zu rechtfertigen. In der Hauptsache ging es um folgendes:
Heisler hätte im September 1802 mehrere Kisten fortschaffen lassen, mit Hilfe
einiger Confratres Korn und Wein verschoben, einigen Schuldnern des Klosters
im Laufe des Jahres 1802 ihr Debit erlassen oder sich mit Teilzahlungen zufrieden
gegeben und dieselben eingestrichen, in gleicher Absicht Gelder im Namen
des Stifts aufgenommen und in zwölf Fällen Schupflehen in Erblehen umgewandelt
und die betreffenden Urkunden zurückdatiert, namentlich der Schaffnerin
Maria Theresia Zehaczek in Kippenheim, Mutter des mit ihm befreundeten
dortigen Pfarrers, ein solches Gut zugeschanzt. Diese Vorwürfe erwiesen
sich jedoch als grundlos oder als nicht beweisbar, so daß für Arbogast ein Gang
vor die Reichsgerichte nicht aussichtslos gewesen wäre. Am 3. August lenkte der
Geheime Rat schließlich namens des Kurfürsten ein: Serenissimus Elector hätten
, Höchstihrer Entschließung vom 16. May d.J. zufolge, die gegen Ihn angebrachten
Beschuldigungen näher untersuchen lassen. Ungeachtet sich nun aus
dieser Untersuchung ergeben habe, daß gegen ein und andere in abgewichenem
Jahr vorgegangene Cession Ettenheimmünsterischer Activkapitalien Verschiedenes
zu erinnern wäre und daß auch überhaupt das KlosterRechnungswesen
über die abgelösten Capitalien und aufgenommenen Passiven sich durchaus in
der gehörigen Ordnung nicht gefunden habe, so seyen doch Serenissimus geneigt
, diese Mängel viel mehr dem Drang der Zeitumstände und anderen Verhältnissen
als unmittelbar der Klosteradministration zuzuschreiben und hätten
daher gnädigst beschlossen, sowohl von diesen als anderen gegen Ihn vorgekommenen
Beschuldigungen nicht nur zu abstrahiren, sondern Ihm auch vom
23. July d.J. an die Vermehrung Seiner Pension von 3000 auf 4000 fl. huldreichst
zu bewilligen.

Arbogast verbrachte seinen Lebensabend in seiner Vaterstadt Offenburg, wo
er am 13. März 1829 das Zeitliche segnete, nicht ohne zuvor der Gemeinde

20 Die folgenden Ausführungen zu Heisler nach Aktenstücken GLA 87 / 92, 237 / 4852, 4854 u. 404 / 72.

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