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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 143
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lament. Im September 1848 erlitt die Frankfurter Nationalversammlung durch
die Zustimmung zum Waffenstillstand von Malmö einen schweren Prestigeverlust
.

Struve hielt seine Stunde für gekommen, überschritt den Rhein, rief am
21. September 1848 in Lörrach die „deutsche Republik" aus und befahl die
Aushebung eines Volksheeres im Markgräflerland. Mit einem harten Kern
und zum Mitzug gezwungenen Markgräflern zog er von Lörrach über Müllheim
nach Staufen, wo er von Regierungstruppen gestellt und auseinandergejagt
wurde.

Die Polizei mußte Struve schließlich vor der Lynchjustiz der Bürger schützen,
denn er hatte es fertiggebracht, in knapp vier Tagen durch harte Aushebungsmaßnahmen
und Geldforderungen bei den besitzenden Bürgern einen tiefen
Schock vor dem Sozialismus zu verbreiten.8

Ettenheim im Revolutionsjahr 1848

Das Amt und die Stadt Ettenheim

(Ansicht der Stadt Ettenheim um 1849 in „Ortenau" 60./1980 S. 81).

Unter der Regierung des Großherzogs Leopold (1830—1852) wurde das Großherzogtum
Baden im Jahre 1832 in vier Kreise eingeteilt, an deren Spitze jeweils
die Kreisregierung stand, die die Mittelstelle zwischen dem Ministerium
und den Bezirksämtern bildete. Der Oberrheinkreis, mit der Kreisregierung in
Freiburg, war in 18 Bezirksämter eingeteilt, von denen eines das Amt Ettenheim
war.9

Das Amt Ettenheim „wird von den Amtsbezirken Lahr, Haslach und Kenzin-
gen und dem Rheine begränzt. ... Es enthält 16 Gemeinden, wovon Ettenheim
, Altdorf, Grafenhausen, Kappel, Kippenheim, Mahlberg, Münchweyer,
Münsterthal, Ringsheim, Rust, Schmieheim, Schweighausen Pfarreien haben;
die übrigen: Dörlinbach, Kippenheimweiler, Orschweyer, Wallburg Filialen
sind."10

Als Amtsstadt beherbergte Ettenheim neben der Gemeindeverwaltung auch
die Amtsverwaltung, die im ehemaligen Palais Rohan untergebracht war. Das
Gebäude erhielt daher die Bezeichnung Amtshaus.

„Die . . . Amtsverwaltung hat den Amtmann an der Spitze, welcher im Namen
der Regierung die Aufsicht über die Verwaltung sämtlicher Gemeinden

8 Vollmer, ebd., S. 53 und 55

9 Universal-Lexikon vom Großherzogtum Baden. Karlsruhe 1847, Allgemeiner Teil Spalte 21
10 Universal-Lexikon, Besonderer Teil Spalte 360

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