Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 153
(PDF, 76 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1982/0155
der Sache in Kenntniß zu setzen, und dahin zu informieren, daß sie sich einfinden
, wenn ihre Hülfe erforderlich wird."36

Nach der Volksversammlung kehrten dann wirklich einige Republikaner nach
Euenheim zurück, um personelle Verstärkung und finanzielle Unterstützung
aufzutreiben. Am Ostersonntag (23. 4.), an dem Tag als der Großherzog den
Kriegszustand über das badische Gebiet südlich von Lahr, Haslach und Hausach
erklärte,37 „werden ... in der ganzen Stadt Leute aufgefordert, bewaffnet
zur Unterstützung der Freischaren mitzuziehen und Geld zu
spenden."

Auf diese Aufforderung zogen dann tatsächlich am Ostermontag „wieder viele
Bürger und ledige Leute von hier Freiburg zu, sind aber nicht weiter als Emmendingen
gekommen, weil ihnen dort die Nachricht bekannt geworden, daß
das Unternehmen der Freischaren gescheitert sei. ... Über die Art und Weise
, wie wenigstens ein Theil dieser Leute zur Theilnahme an diesem Zuge und
selbst zur Spendung von Geld . . . bestimmt worden sind, wird bemerkt, daß
Bürger und ledige Leute theilweise mit Gewalt zum Mitzug und zur Abgabe
von Schießgewehren gezwungen worden sind."38

Das Ende des ersten Aufstands

Die erste konkrete Gegenmaßnahme des Bürgermeisters nach dem Scheitern
des Aufstandes war am 25. 4. die Vorladung des Majors des früheren Bürgermilitärs
. Er forderte ihn auf, die „diesem Corps gehörigen Trommeln den betreffenden
Individuen abzunehmen und auf dem Rathhaus abzugeben um wenigstens
der Störung der Ruhe einigermaßen zuvorzukommen."

Vom Gemeinderat wurde für Freitag (28. 4.) morgens um sieben Uhr eine Gemeindeversammlung
festgesetzt, zu der die Polizeidiener Schwarz und Klingler
„sämtliche Bürger der Stadt und der Vorstadt" einluden.
„Auf die Einladung sind kaum die Hälfte der Bürger von hier und von Etten-
heimweilert nur einige erschienen.......Man hat die beiden provisorischen
Gesetze vom 23. d.Mts. (Erklärung des See- und Oberrheinkreises in
den Kriegszustand) der Bürgerschaft deutlich vorgelesen und auch theilweise
erläutert. Nach der Publikation ... hat der Bürgermeister . . . bemerkt,
. . . daß er von der Bürgerschaft erwarte, daß alle ihr Betragen von dem Augenblick
an so einrichten werden, daß die in diesem Gesetze aufgeführten,
sehr ernsten Bestimmungen auf sie keine Anwendung finden mögen, daß
überhaupt keiner der hiesigen Einwohner diesem Gesetze verfalle."39

36 GA vom 22. 4. 1848

37 Vollmer, Vormärz und Revolution, S. 100

38 GA vom 27. 4. 1848, Nr. 1610

39 GA vom 28. 4. 1848, Nr. 1611

153


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1982/0155