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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 154
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1982/0156
Nach § 2 Abs. 1 der provisorischen Gesetze vom 23. 4. durfte niemand Waffen
tragen, „ohne davon von der Civilstaatsbehörde oder von der Militärbehörde
ermächtigt zu sein."40 Daraufhin wurden die Bürger in der Bürgerversammlung
aufgefordert, „heute sämtliche Gewehre auf dem Rathhause abzugeben
. Ebenso hat man denselben aufgegeben, neben den städtischen auch
alle anderen Gewehre, die bei dem Freischaren Zug der Bürger und jungen
Leute mitgenommen haben, heute noch abzuliefern."41

Erstaunlicherweise übernahm, nachdem die Revolution gescheitert war, nicht
das Bürgermeisteramt oder das Bezirksamt die Initiative, sondern ein Teil der
Bürgerschaft:

Hinsichtlich der Treue der Bürgerschaft lag keine Gewißheit vor, zumal die
Wehrmänner zu einem großen Teil an dem Freischarenzug teilgenommen hatten
. Dieser unsicheren Lage wollten Gemeinderat und Handelsmann Dominik
Winterer, Gemeinderat und Holzhändler Karl Kopp, Buchbinder Karl Machleid
, Landwirt Michael Kollefrath, Hechelmacher Anton Klotz, Seifensieder
Benedikt Schwörer, Bierbrauer Xaver Henninger, Handelsmann Michael
Winterer und Landwirt Karl Dees ein Ende bereiten und stellten am 2. 5. aufgrund
der „ungesetzlichen Handlungen vom 20. bis 24. 4." den Antrag, eine
„freiwillige Bürgerwehr zur Sicherheit der Personen und des Eigenthums da-
hier zu errichten."

Sie und „noch viele andere Bürger" forderten, „daß die noch vorhandenen 62
Stück Gewehre an zahlungsfähige Bürger gegen Übernahme der Verbindlichkeit
den Betrag dafür . . . der Stadtkasse zu ersetzen, abzugeben, wobei diese
Abgabe natürlich nur an solche Bürger geschehen kann, deren moralische
und politische Ansichten Bürgschaft gewähren, daß diese Gewehre nur zu dem
erwähnten Gebrauch verwendet werden."

Es sollte eine Liste ausgelegt werden, und die genannten Bürger wollten ihre
Mitbürger auffordern, sich auch in die Liste der „provisorischen
Bürgerwehr" einzutragen. Wenn die 62 vorhandenen Gewehre nicht ausreichen
sollten, so wollte man in Lüttich neue bestellen. Es wurde beschlossen,
dem „wohllöblichen Großherzoglichen Bezirksamt" diese Anträge vorzulegen
und von ihm bestätigen zu lassen, was das Bezirksamt auch tat.42

Die Bürger, die den Antrag auf die Bildung der provisorischen Bürgerwehr gestellt
hatten, wollten ganz sicher sein, daß nur zuverlässige Bürger beitraten;
die beiden Handelsleute Dominik und Michael Winterer gingen zusammen mit
dem Bürgermeister das Bürgerbuch durch, und „verzeichneten . . . die Bürger
, welche am Freischarenzug keinen Theil genommen haben." Die beiden

40 Großherzogl. Bad. Regierungsblatt Nr. XXVII vom 24. 9. 1848, S. 126

41 GA vom 28. 4. 1848, Nr. 1611

42 GA vom 2. 5. 1848, Nr. 1636

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