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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 155
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Winterer sollten „die Verzeichneten dahin . . . vermögen, daß dieselben die
entworfene Liste auf dem Rathhaus unterzeichnen."43

Nach dem Inhalt dieses Protokolls haben die beiden Handelsleute Winterer
und Bürgermeister Gschrey die Teilnehmer am Freischarenzug gekannt. Deshalb
ist es merkwürdig, warum die Namen der Freischärler nicht dem Bezirksamt
gemeldet wurden, denn bereits am 13. 5. wurde der Gemeinderat aufgefordert
, „ein möglichst genaues Verzeichnis derjenigen aufzustellen, . . .
welche am 22len und 24ten vom Monat von hier und von Ettenheimweiler an
dem Freischarenzug ... teilgenommen haben."44

Bürgermeister Gschrey antwortete darauf, daß er kein genaues Verzeichnis
vorlegen könne und man doch am besten die eingeleitete Untersuchung abwarten
solle. Aus seinem ganzen Verhalten kann man schließen, daß er die
„untreuen" Bürger und damit auch die unbeteiligten Bürger vor Repressalien
von sehen der Reaktion schützen wollte.

Das Bezirksamt, das mit dieser Antwort ganz und gar nicht zufrieden war,
rügte den Gemeinderat, „indem er wissen müsse, wer an dem Freischarenzug
. . . theil genommen hat, da ihm nach der Rückkehr derselben, die Gewehre
abgeliefert worden sind und er auch im Besitz der Namen derjenigen ist, welche
die Gewehre auf diesem Zuge verloren haben." Zum Schluß schrieb das
Bezirksamt: „Man . . . findet es auffallend, daß der Gemeinderath sich in
dieser Sache zu einer Erklärung herablassen konnte, die mit seinen Pflichten
... in Widerspruch steht."45

Durch die Rüge des Oberamtmanns Häfelin eingeschüchtert, hat der Gemeinderat
„das verlangte Verzeichnis mit Bericht" dann doch noch eingesandt,
aber ausdrücklich bemerkt, „daß man für die Richtigkeit sich nicht verbürgen
, und auch nicht einstehen könne, ob und welche Schuld die darin aufgeführten
Personen tragen und welche derselben als Verführer oder Verführte
mitgezogen sind. Auch waren einige ohne Waffen in Freiburg. Viele waren
beim Zuge, ohne zu wissen, daß ihre Handlung eine verbrecherische ist."46

In die seit dem 3. 5. für die provisorische Bürgerwehr ausgelegte Liste, in die
sich die „zuverlässigen" Bürger eintragen sollten, trugen sich bis zum 6. 5.
nur 25 Bürger ein! Man beschloß daraufhin, die Liste noch einige Tage ausliegen
zu lassen, „indem zu erwarten steht, daß noch sehr viele gutgesinnte Bürger
unterzeichnen werden." Diese Hoffnung wurde aber nicht erfüllt; bis zum
20. 5. unterzeichneten nur noch drei Bürger. Unter den insgesamt 28 freiwilligen
Wehrmännern waren die Gemeinderäte Kopp, Winterer und Mengis, hin-

43 GA vom 4. 5. 1848

44 GA vom 13. 5. 1848, Nr. 14768

45 GA Nr. 16178

46 GA vom 3. 4. 1848, Nr. 2046

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