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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 269
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1982/0271
Vizepräsidenten des vorangegangenen Landtages vom Archivariat der 2.
Kammer der Landstände von dem bevorstehenden Ableben des Großherzogs
Friedrich I. in Kenntnis gesetzt worden. „Für diesen Fall setzt der 1. Präsident
der Kammer vom Landtag 1905/06 das Einverständnis der übrigen Mitglieder
des Kammervorstandes voraus, daß von seiner Seite im Namen des Gesamtvorstandes
ein Beileidschreiben an den Erbgroßherzog und die Großherzogin
gerichtet werde".128 Geck ließ dem Landtagspräsidenten mitteilen, daß ihm eine
Kundgebung im Namen des am 8. 8. 1906 geschlossenen Landtags bzw. namens
der 2. Kammer verfassungsmäßig unzulässig erscheine. Aus demselben
Grunde halte er auch eine solche namens eines Gesamtvorstandes der 2. Kammer
für nicht berechtigt. Die Antwort des neuen Großherzogs, schreibt Scho-
fer, ging nur an den Präsidenten Dr. Wilckens und den 1. Vizepräsidenten Dr.
Zehnter: „Das Fehlen des ,roten Vize' war also durchaus beachtet worden".
Der Vorgang löste einen beträchtlichen Wirbel in der Öffentlichkeit, aber
auch in der Partei aus, da die beiden sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten
Wilhelm Kolb und Dr. Ludwig Frank an den Beisetzungfeierlichkeiten
teilnahmen.

Wie so oft konnte Geck auf die volle Unterstützung Bebels zählen, der im
„Vorwärts" gegen die beiden Abgeordneten Stellung nahm und auch auf dem
Magdeburger Parteitag 1910 ihr Verhalten erneut verurteilte: „Der verstorbene
Großherzog ging weiter als die übrigen deutschen Fürsten, er war unser bewußter
Feind, er hat bei jeder Gelegenheit gegen uns polemisiert, aber das hat
die Sozialdemokraten nicht abgehalten, ihn zu Grabe zu leiten." Franz Mehring
prangerte die Teilnahme am Begräbnis als Provokation und Verletzung
der republikanischen Gepflogenheiten an.

Die Haltung Gecks blieb in der Sitzungsperiode 1907/08 bei der Wahl des Präsidiums
am 27. 11. 1907 nicht ohne Auswirkung. Bei der Wahl zum 2. Vizepräsidenten
erhielt er nur 11 Stimmen seiner Partei und 6 von den Linksliberalen
; „die Nationalliberalen waren durch einen Parteibeschluß gebunden, den
Abg. A. Geck abzulehnen".129 In der Sitzungsperiode 1909/10 wurde Anton
Geiß zum ersten Vizepräsidenten gewählt. Die Bedeutung dieser Wahl für die
weitere politische Laufbahn Gecks unterstreicht Günter Haselier:

„Bei der Konstellation zu Beginn dieser Sitzungsperiode 1909/10 wäre also die Wahl Adolf Gecks
zum ersten Vizepräsidenten gesichert gewesen, wenn ihn nicht die Nationalliberalen — sicherlich
immer noch mit Rücksicht auf den großherzoglichen Hof — abgelehnt hätten. Diesmal müssen
aber die sozialdemokratischen Abgeordneten sich darauf geeinigt haben, statt Adolf Geck Anton
Geiß als Kandidaten vorzuschlagen. Die eminente Bedeutung dieses Vorgangs erkennt man daran
, daß zehn Jahre später der Sozialdemokrat Anton Geiß aufgrund seiner ununterbrochenen Zugehörigkeit
zum Kammerpräsidium bis zur Revolution 1918 zum Vorsitzenden der Revolutionsregierung
und dann zum ersten Staatspräsidenten des Landes Baden berufen wurde. Man wird unterstellen
dürfen, daß diese Berufung Adolf Geck getroffen hätte, wenn seine republikanische
Einstellung ihn nicht im September 1906 um die Zugehörigkeit zum Kammerpräsidium gebracht
hätte".

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