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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 280
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1982/0282
Abschied von unserem Vizefeldwebel Doli noch einmal beisammen und grüßen
Dich von Herzen". Daß Doli hinzufügte: „Zum letztenmal habe ich das
Vergnügen, in Ihrem Heim zu weilen. Nie im Leben vergesse ich Offenburg",
dokumentiert die Gastfreundschaft des Hauses Geck.

Der Streit um das Kontrollrecht des Arbeiterrates

Angeregt durch die von der Landesversammlung der AuSR am 22. 11. in
Mannheim gefaßten Beschlüsse, formulierte die noch am Abend des gleichen
Tages in Offenburg stattfindende Vollversammlung des AR 11 Forderungen,
die am 25. in den Tageszeitungen veröffentlicht wurden. Von diesen Forderungen
, die hauptsächlich sozialer Art waren und die Versorgung der Bevölkerung
mit Lebensmitteln betrafen, erregten zwei die Gemüter der Stadtverwaltung
:

1. „Der Arbeiterrat hat die Befugnis, alle gemeinnützigen städtischen Einrichtungen ohne vorherige
Anmeldung an die Behörde zu kontrollieren.

2. Personen, die in städtischen Diensten stehen, die sich gegen die Bevölkerung ungebührlich benommen
haben und benehmen, sind sofort zu entlassen, bei Besetzung dieser Stellen sind Vorschläge
des AR entgegenzunehmen."

Und schließlich schockierte der Schlußsatz: „Um ein Eingreifen des Arbeiterrates in die Verwaltung
der Stadt zu vermeiden, sind vorstehende Anträge seitens des Stadtrats sofort zu erledigen."

Oberbürgermeister Hermann ließ sich nicht einschüchtern und reagierte sofort
in einer Presseerklärung vom 26.: „Die Bekanntmachung ist in ihrer Form ungehörig
und sachlich in mehreren Punkten anmaßend. In letzterer Hinsicht
entbehrt sie jeder gesetzlichen Grundlage und läuft den Kundgebungen der
vorläufigen Volksregierung zuwider." Gleichzeitig ersuchte er den Stadtrat
und Bürgerausschuß um schleunigste Stellungnahme. Wie nicht anders zu erwarten
, lehnte der Stadtrat eine unangemeldete Kontrolle ab und verwies bei
Punkt 2 auf das übliche dienstliche Verfahren. Die Androhung des Schlußsatzes
sei ungesetzlich.

Am nächsten Tag fand die Bürgerausschuß-Versammlung statt,142 auf der vor
allem die Juristen Geck stark attackierten. Sie „gingen zu fünft auf das Seil,
um ihren Unmut gegen die Revolution zum Ausdruck zu bringen. Der Arbeiterrat
wurde als eine von Jungen Schreiern' gewählte Institution bezeichnet,
der Umzug der Offenburger Arbeiterschaft mit einem Fastnachtszug verglichen
", schrieb der „Alte" am 1. Dezember.

Geck bestritt, daß eine Ungehörigkeit und Anmaßung vorliege. Der AR halte
sich für berechtigt, solche Verlangen zu stellen. In dieser Auffassung sei er sowohl
durch die Verhandlungen auf der Landesversammlung der AuSR in
Mannheim als auch durch Erklärungen seitens der vorl. Regierung (Justizminister
Marum) bestärkt worden. Die Bekanntgabe der Beschlüsse sei auf ein
Versehen des Schriftführers zurückzuführen, der das nicht endgültig fertiggestellte
Protokoll der Presse übergeben habe. Wenn er von der Bekanntma-

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