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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 281
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chung vor ihrer Veröffentlichung Kenntnis erhalten hätte, würde er auf eine
andere Fassung hingewirkt haben. Die wenige Wochen nach der Revolution
stattgefundene Debatte verdeutlicht, wie schwach die politische Position des
sich als Revolutionsorgan verstehenden Arbeiterrates in Wirklichkeit war.
Was Geck seitens der Vertreter der bürgerlichen Parteien in der mehrstündigen
Sitzung zu hören bekam, war vollauf geeignet, jene Illusion bei ihm zu
zerstören, die er noch 10 Tage zuvor in seiner Zeitung fixiert hatte: daß die Ereignisse
vom 9. November der ehemaligen demokratischen Landesmitte Offenburg
eine gründliche Revolution beschert hätten und diese die allgemeine
Umwälzung zum demokratischen sozialistischen Volksstaat gebracht habe. In
allen Varianten machte man Geck deutlich, daß der AR vorläufig nur eine geduldete
Organisation sei. Der Stadtverordnete Bangert gab zu verstehen, daß
ein Eingriff des AR nicht unbedenklich sei; er müsse für alle Zukunft vermieden
werden. Der Bürgerrat habe übrigens gleiches Recht wie der AR. Stadtv.
Eggler erklärte, daß sich das Bürgertum nicht an die Wand drücken lasse. Der
Bürgerrat sei gesetzlich gegründet, werde aber vom AR nicht anerkannt. Der
Bürgerausschuß lasse sich aber auch vom AuSR nicht in seine Rechte eingreifen
. Dr. Rombach wies auf das Mitwirkungsrecht des Bürgerrates hin, eine
Zusammenarbeit von Arbeiter- und Bürgerrat sei unbedingt notwendig. Allerdings
sei zu bezweifeln, ob der AR zu Recht bestehe. Stadtrat Bechler betonte,
daß die Stadtbehörde an der Städteordnung festhalte, die noch zu Recht bestehe
. Der AR sei allem Anscheine nach der Auffassung, daß er eine Behörde sei,
die dem Stadtrat bindende Vorschriften machen könne. Das sei unrichtig. Zunächst
müsse der AR seine Gesetzmäßigkeit nachweisen. Die Bürgerschaft habe
Anspruch darauf, im AR mindestens die gleiche Vertretung zu haben wie
die Sozialdemokratie. Joseph Friedmann bedeutete schließlich, er könne den
AR nicht als ordnungsmäßig gewählt anerkennen.

Ein großer Teil der bei der Wahl Abstimmenden sei von auswärts gewesen; jede
Prüfung der Wahlberechtigung habe gefehlt. Es sei Pflicht der Arbeiterund
Soldatenräte, nach einer gesetzlichen Grundlage zu streben. Daß man sich
in der Sitzung drastischer ausdrückte, als das Protokoll zu erkennen gibt, geht
aus der Notiz von Georg Monsch hervor, daß der „Ober" und alle bürgerlichen
Parteien, vorab alle Advokaten, über Geck hergefallen seien, der das
Volk aufstachelte, über den Bolschewismus schimpften, aber die ganze republikanische
Neuerung meinten.

Geck erkannte seinerseits den Bürgerrat nicht an und wies darauf hin, daß die
Mannheimer Versammlung die AuSR als Vorparlament bestätigt habe. Eine
Vertretung des Bürgerrates im AR lehnte er ab; dieser sei jetzt zusammen mit
dem SR das Vollzugsorgan des gegenwärtigen Systems.

In der Ausgabe vom 1. 12. seiner Zeitung bemerkte Geck spöttisch, daß die
Bürgerausschußsitzung eher an eine Karnevalsitzung erinnere. Das Dreiklassenparlament
der Stadt Offenburg, das in der Zeit demokratischer Gleichbe-

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