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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 358
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eingetroffen. Badischer Kommissar war der Oberamtmann Huber von Tri-
berg.5 Die beiden Kommissare tauschten ihre Vollmachten aus. Auftragsgemäß
entband nun der württembergische Kommissar die anwesenden Beamten,
Geistlichen und Ortsvorsteher von ihren Pflichten gegen ihren württembergischen
König. Nach der Verlesung der „Verordnung von der Übernahme des
neuen Landes durch den Großherzog" nahm der badische Kommissar den
Anwesenden den Treueschwur auf den Großherzog ab. Sie waren nun badische
Beamte, Geistliche und Ortsvorsteher. Baden beschwerte sich jetzt, weil
Württemberg vorher noch den Hornberger Oberamtmann Mutschier gegen
den jetzigen Oberamtmann Potschka und den Dekan Schmid gegen den Dekan
Hoyer umgetauscht hatte. Der württembergische Kommissar Klett begründete
diesen Austausch, womit sich Baden zufrieden geben mußte.6 Zum
Schluß verkündete Oberamtmann Huber noch eine „Bekanntmachung über
die Besitznahme des neuen Gebietes." Ob und wie die Bürger den Treueid leisteten
, dafür wurden hier keine Unterlagen gefunden.

//. Huldigung für den neuen Großherzog Karl 1811

Am 10. 2. 1811 starb der Großherzog Karl Friedrich von Baden. Damit waren
die auf ihn geleisteten Treueide seines Volkes erloschen. Es mußte jetzt dem
Nachfolger Großherzog Karl huldigen. Wie die Huldigung stattfand, sagen
uns zum Teil zwei „Vollmachtsformulare zur Gesamthuldigung" vom 18. 8.
18117 mit den Unterschriften der damals zwei Gemeinden Evangelisch-
Tennenbronn und Katholisch-Tennenbronn. Aus dem gedruckten Text dieses
Formulars ist zu entnehmen, daß „ja nicht alle Unterthanen bey der feyerli-
chen Huldigung selbst erscheinen können, und daher je aus einem Amt . . .
nur ein Ortsvorsteher einberufen ist . . ." Für das Amt Hornberg wurde der
Schiltacher Stadtschultheiß Arnold ernannt. Dieser mußte sich nun in allen
Gemeinden das „Vollmachts-Formular" von allen Bürgern unterschreiben
lassen. Mit dieser Unterschrift erklärten die Bürger verbindlich, daß sie den
Großherzog Karl als ihren rechtmäßigen Landesherrn erkennen, verehren und
ihm unverbrüchlich Treue leisten. Weiter gaben sie mit dieser Unterschrift
dem Stadtschultheißen Arnold die Vollmacht, diese „Huldigung vor den
Thron seiner Königlichen Hoheit zu bringen und feierlich zu wiederholen."

Am 17. 8. 1811 ging auf dem Schiltacher evangelischen Pfarramt ein Brief8
des Pfarrers Magister J. Chr. Naschold von Öfingen bei Villingen ein, damals
zum Oberamt Tuttlingen gehörend und jetzt auch badisch geworden. Diesen
Brief bekamen alle Pfarrämter des Großherzogl. Donaukreises. Pfarrer Naschold
teilte seinen Amtsbrüdern mit, daß das Großherzogl. Kreisdirektorium

5 Triberg wurde schon 1806 badisch

6 Dekan Hoyer starb nach etwa fünf Wochen am 2. 1. 1812

7 Bürgermeisteramt Tennenbronn. Der dortige Heimatforscher Erwin Haas ließ mich Einblick in diese Urkunde
nehmen, wofür ihm hier gedankt sei.

8 Unions-Dekrete und Verordnungen Seite 88, Archiv des Pfarramtes Schiltach

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