Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 360
(PDF, 76 MB)
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Zwei Grabsteine — Reminiszenzen Steinacher Historie und Urwüchsigkeit

In einer Zeit, in der Systematik und realistische Nüchternheit (leider) auch
nicht vor unseren „Gottesäckern" Halt machen, ist es für den besinnlichen und
interessierten Friedhofbesucher ein beruhigendes Gefühl, noch Grabsteine zu
finden, die sich nicht in Monotonie und Gleichheit erschöpfen, sondern von
hervorragender Steinmetzarbeit sowie historischer Wertigkeit Zeugnis geben
und auch wie bei den folgend beschriebenen Grabsteinen die urwüchsige, humorvolle
und doch von tiefer Religiosität geprägte Lebenseinstellung unserer
Vorfahren widerspiegeln.

Der eine Grabstein aus dem Jahre 1781 erinnert mit seiner Inschrift an die
„Fläschewirti" Rosalia, eine Frau mit Sinn für Humor, aber auch in Sorge
um ihr Seelenheil und um das Wohlergehen ihrer Wirtschaft. Der Text dieser
Inschrift, den sie noch zu Lebzeiten selbst verfaßte, lautet:

„KOM LIEBER GAST UND LESE DA,
HIER LIG ICH TOD ROSALIA.
NACHDEM ICH 44 JAHR EIN GUTE
EHE UND WIRTHS FRAU WAR.
DA NUN MEIN FLEISCH IN STAUB
VERGEHT, WIE MEINST DAS UM
MEIN SEELE STEHT, WO ICH
KEIN HELLER ZECH MEHR LOES ALS
NUR FIR DAS WAS GUT UND BOES.
JA WAS ICH AUCH NICHT SELBST
GETHAN RECHET MAN MIR AUFS
GNAUSTE AN, UND MUS BEZAHLEN
FREMBDE SCHULD, WENN ICH
WAS BÖSES HAB GEDULT.
LAST DIESES EUCH ZUR WARNUNG
SEYN IHR WIRTH UND ALLE INSGEMEIN
— SPRECHT BEY MEINEM
WIRTHS HAUS ZU, SPRECHT GOTT
GEB IHR DIE EWIGE RUH."

Anno 1780 19. August

Diese Rosalia, geb. Aman, war die Ehefrau des um 1696 als Eigentümer des
Gasthauses „Flasche" in Steinach eingetragenen Johann Baumann. Diese
„Untere Würthschaft und Herberge" wurde mit seinem Besitzer Gallus Vetter
anno 1665 erstmals urkundlich erwähnt und ist somit ein Relikt alter Steinacher
Geschichte und Tradition.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß sich dieses Gasthaus heute in
fünfter Generation seit 1807 im „Kienzle"-Familienbesitz befindet.

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