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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0087
400 Jahre Fischerzunft Rust

Josefine Koerner-Baumann

Im Herbst des Jahres 1983 kann die Fischerzunft Rust auf ihr 400jähriges Bestehen
zurückblicken. Die älteste noch vorhandene Zunftordnung wurde am
22. August 1588 erlassen. Sie ist von Frantz Jacob Christian Böcklin von
Böcklinsau, Freiherr zu Rust und dem Amtmann Kleinklaus unterschrieben.
Es handelt sich dabei um die Erneuerung einer älteren Ordnung, die jedoch
nicht aufzufinden ist.

Zunftlade und Zunftschild stammen aus dem Jahre 1583. Die älteste Urkunde
, die sich in der Truhe befindet, ist im Jahr 1425 ausgestellt. Außer vier
Zunftordnungen vom 22. August 1588, 17. September 1736, 13. Juli 1768 und
25. Mai 1864 finden sich darin Zunftprotokolle, Lehrlings- oder „Aufding-
briefe", notariell beglaubigte Abschriften von Verträgen und Urkunden,
Schriftwechsel zwischen den Obrigkeiten der Gemeinden Kappel und Rust,
Verordnungen der Rheinauer Fischerzunft, Akten, die Elzwassergenossenschaft
betreffend, sowie Unterlagen zu den Wahlen der Zunftmeister und des
Vorstandes. Einnahmen und Ausgaben sind in Rechnungsberichten festgehalten
. Schließlich enthält die Truhe noch Akten und Urkunden, die Grenzstreitigkeiten
zum Inhalt haben. Außerdem wird in ihr ein handgearbeitetes Siegel
aus Eisen mit der Prägung „Die Fischerzunft des Fleckens Rust" aufbewahrt.

Die Zunftlade (Aufn. Paul Koerner)

Die Zunftlade der Fischerzunft, eine Hartholztruhe aus dem Jahr 1583, ist
Zeugnis hoher Handwerkskunst. Sie wird im Rathaus aufbewahrt. Fische,
Schiffsanker und ein Kreuz mit springendem Bock sind als Intarsien eingelegt,
ebenso die Jahreszahl 1583. Die Seitenteile der Truhe haben geschnitzte Ornamente
, in denen reich verzierte Messingbeschläge die Griffe halten. Kunstvoll

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