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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0128
8. Um sowohl die Pfarrgenossen dieser Pfarrey als auch die Fremden mehr zur Verehrung des
heil. Landelins zu bewegen, wird von dem Ende des Aprils an bis auf das Fest des heil. Rosenkranzes
am Freytage um 8 Uhr anstatt der heil. Messe, unter welcher der heil. Rosenkranz ge-
bethet wird, ein Amt gehalten werden und nach demselben nach dem Gelübde der hiesigen Gemeinde
die Lytaney von dem heil. Landelin gebethet werden.

Bei dem Beschlüsse ersuchte der Pfarrherr alle Pfarrkinder hiesigen Ortes, ein jedes möchte seines
Ortes, obgleich keine Belohnung mehr wie vorhin bei bestandenem Kloster dafür zu gewarten ist
auf Erde, soviel es kann, zu feyerlicher Haltung des Gottesdienstes im Läuten, im Ministrieren,
im Singen etc. beitragen. Alle sollen sich auch bestreben, in Zukunft fleißiger, als bisher geschehen
, in dem Gottesdienste, sonderbar in der Predigt, sich einzufinden. In diesem folgten sie auch
eine kurze Zeit. Manche aber ließen wieder bald nach und kamen wie vorhin entweder zu spät
oder gar nicht darein.

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