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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0308
österreichische Kommission empfohlen, sie abzureißen und erklärt: „Es dürfte
kein großes Aufsehen erwecken, wenn die in Oberachern befindliche Johanneskirche
abgetragen, die Materialien, Paramente und Fundus zur Erbauung
einer geräumigen Pfarrkirche in Achern verwendet werde."41 Doch so leicht
nahmen die Bewohner von Oberachern diese Zerstörung nicht hin, zu lange
war St. Johann für viele die Pfarrkirche gewesen, und dort lagen die Gräber
ihrer Toten.

Über die Geschichte der Pfarrei ist nicht viel bekannt. Da sie dem hl. Johannes
dem Täufer geweiht war, nimmt man an, daß sie als Taufkirche gegründet
worden ist, mithin die 1. Pfarrkirche von Achern sein könnte. 1306 wird sie
zum ersten Mal in einer Schenkungsurkunde der Junta Knierin von Renchen
erwähnt, die dem Kloster Allerheiligen mehrere Liegenschaften, darunter 5
Jeuch ,,apud St. Johannem vermachte42. Mehr ist in der päpstlichen Steuerrolle
von 1371 43 zu erfahren. Darin werden die Abgaben angeführt, die die römische
Kurie von den Inhabern von Pfründen anforderte. Dabei fällt auf, daß
der Pfarrer von St. Stefan mehr abführen mußte (1 Pfund 6 Schillinge 8 Pfennige
) als der von St. Johann (3 Schilling 4 Pfennige), woraus man schließen
kann, daß jene Pfründe besser dotiert war als diese. Außerdem wird in der
Aufstellung ein Plebanus angeführt, der 2 Schillinge zu entrichten hatte. Demnach
gab es damals an der Johanneskirche einen Pfarrer, der die Pfründe innehatte
und die Einkünfte bezog, jedoch nicht am Pfarrort wohnte. Seine
Aufgaben erfüllte ein Plebanus (Leutpriester), der am Ort wohnte und vom
Pfarrherrn besoldet wurde. Ein solcher Pfarrherr muß Burkard von Schauenburg
gewesen sein, der letzte Weltpriester, bevor die Pfarrei in den Besitz des
Klosters Allerheiligen überging. Als seinen Nachfolger schlug Propst Berthold
Schoup von Wickersheim 1410 den Kanoniker Johannes Wergmeister dem
Archidiakon des Straßburger Domkapitels vor, der für die rechtsrheinischen
Kapitel zuständig war und der auch die Investitur anordnete. Allerdings war
der Pfarrer von St. Stefan mit dieser Änderung nicht einverstanden, denn ihm
wurde befohlen, den Pater in sein Amt einzusetzen, ihm die Einkünfte der
Pfarrei „integre" zu überlassen und auf die Pfarrangehörigen einzuwirken,
daß sie dem neuen Herrn Achtung bezeugten und Gehorsam leisten, andernfalls
er sein Amt verlieren würde44. 1414 überließen die Brüder Egenolff und
Quinnanus, die Söhne des Ritters Johannes Kalbe von Grolbeburg, dem
Probst von Allerheiligen auch ihr Patronatsrecht über die Johanneskirche und
damit das Recht, den Pfarrer zu präsentieren45. Die Johannespfarrei war nun
dem Kloster Allerheiligen inkorporiert. Es stellte und besoldete den Pfarrer,

41 EAF 123 Bischöfliches Protokoll vom 13. 2. 1787, angeführt in dem Schreiben des Murgkreises vom 3. 12.
1810 an das Kath. Kirchendepartement

42 GLA 67/1 57

43 Medard Barth, Quellen und Untersuchungen zur Geschichte der Pfarreien des Bistums Straßburg im Mittelalter
, in: Archives de l'Eglise d'Alsace II. Bd. 1947/48

44 GLA 67/1 20

45 GLA 67/17

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