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beladen und entladen, während der nächste Fuhrmann die Leiche zur Kirche
führen muß. Wer das nicht tut, muß zur Buße 2 Schilling Pfennige bezahlen."
Bei einer Beerdigung soll aus jeder Familie einer mitgehen.80

Auch der Vogt als der Vertreter der staatlichen Obrigkeit hatte Einfluß auf die
Angelegenheiten der Pfarrei. In der Kirche hatte er seinen besonderen Platz,
den Vogtsstuhl. Für die Verwaltung des Kirchenvermögens ernannte er einen
Pfleger. Zusammen mit den Zwölfern bestellte er den Mesner, und mit den
Vertretern der Gemeinde schlug er dem Bischof den Frühmesser vor. Einen
Teil seines Einkommens bezog er aus den Gefällen der Nikolauskapelle81. Der
Pfarrer durfte den Sitzungen des Bauerngerichts beiwohnen, jedoch nicht
dann wenn der Kirchenpfleger über die Einnahmen und Ausgaben der Pfarrei
berichtete.

Der Pfarrer der Liebfrauenkirche

Das Kloster Allerheiligen hatte das Recht, einen seiner Chorherren in Achern
als Pfarrer einzusetzen. Für einen Ordensbruder als Pfarrer lagen die Verhältnisse
jedoch anders als für einen Welt geistlichen. In geistlichen Fragen war für
ihn der Bischof von Straßburg zuständig, vertreten durch den Erzpriester des
Landkapitels, dem er vom Klostervorsteher für das Amt präsentiert wurde
und der ihn investierte. Vom Bischof erhielt er als Pfarrer die Anweisungen
für Gottesdienst, die erforderlichen Dispensen bei der Erteilung der Sakramente
, die geweihten Öle zur Erteilung der Taufe und der Letzten Ölung usw.
Für alle andern Fragen war er auf Grund der Ordensgelübde seinem Propst
(später Abt) unterstellt.

Nach damals geltendem Kirchenrecht war der eigentliche Pfarrer der Gemeinde
der Propst, nach der Erhebung zur Abtei (1657) der Abt des Klosters. Der
von ihm mit der Pastoration betraute Pater war nur Proparochus, eigentlich
nur Pfarrverweser. Der Abt konnte ihn bei mangelnder Eignung absetzen,
wenn es die Notwendigkeit des Klosters erforderte, versetzen, bei Verfehlungen
bestrafen. Für das Kloster zog er die Einkünfte der Pfarrei ein und wies einen
Teil davon dem Pfarrer zum Lebensunterhalt zu. Jedes Jahr mußte dieser an
Dreikönig nach Allerheiligen, um dort an Hand seiner Aufzeichnungen Rechenschaft
über seine Einnahmen und Ausgaben abzulegen. Seine Tätigkeit
als Pfarrer war in den „Leges Parochorum" festgelegt, die der Abt Joachim
von Rot als Visitator der Circaria Sueviae et Bavariae des Prämonstratenser-
ordens 1618 im Auftrag des Provinzialkapitels verkündet hatte.

Dreimal in der Woche sollte er die Messe lesen und zwar seit dem Konzil von
Trient im römischen Ritus (die Prämonstratenser hatten bis dahin einen eige-

80 StA Achern Dorfbuch von Oberachern

81 GLA 67/773 Brevis descriptio von 1559

82 GLA 65/1906. — Vgl. H. Schneider, Geschichte des Klosters Allerheiligen. Die Ottenau 58./1978

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