Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0325
mußte abgetragen werden. Was an ihre Stelle treten würde, war noch nicht geklärt
. Nach dem Überschlag von Vierordt beliefen sich die Kosten auf 18983 fl,
wobei die von der Gemeinde zu leistenden Fronden nicht eingeschlossen
waren106. Diesen 3. Plan erachtete die Gemeinde als geeignet, und er fand auch
die Zustimmung des Kath. Kirchendepartements. Allerdings erschienen diesem
die Kosten als zu hoch, und es schlug darum eine Beschränkung bei den
unnötigen Zierereien vor107. Es war auch damit einverstanden daß das Kreisdirektorium
den Abriß der alten Kirche verfügte, wenn die für den Kirchenbau
erforderlichen Kapitalien vorhanden sind108. Wessenberg bewilligte als Generalvikar
die Exsekration (Entweihung) der alten Kirche und beauftragte den
bischöflichen Kommissar Burg in Kappel/Rhein, sie zu veranlassen109. So hätte
demnach 1813 mit dem Neubau der Kirche begonnen werden können. Aber er
unterblieb, die Frage der Finanzierung des Baues war noch nicht zufriedenstellend
gelöst.

Die Rechtslage war schwierig. Nach der in der Diözese Straßburg geltenden
Sitte war die Gemeinde für den Bau und die Unterhaltung des Schiffes der
Pfarrkirche zuständig, für den Chor jedoch und den Turm, wenn er auf dem
Chor errichtet war, die Zehntherren. Außerdem galt in Baden das Bauedikt
vom 26. 4. 1808, das die Verwendung von Fonds für den Bau von Kirchen regelte
.

Der damalige Stadtpfarrer von Achern entwarf auf der Grundlage der vorhandenen
Fonds einen Finanzierungsplan, von dem er glaubte, daß er leicht zu
realisieren sei110. Es bestanden:

1. Der Pfarrkirchenfonds, auch Heiligenfonds genannt, mit 11 594 fl.

2. Der Fond der Johanneskirche, mit 12 230 fl. Auf ihn glaubte man ein Anrecht
zu haben, da die Pfarrechte dieser Kirche und alle ihre Gefälle 1535 auf
die Liebfrauenkirche in Achern übertragen worden waren.

3. Der Fond der „Bruderschaft vom Guten Tod" mit 2945 fl. Man nahm an,
diese Bruderschaft sei auch durch das Edikt Kaiser Josephs II. aufgelöst worden
, und demnach gehöre ihr Vermögen dem Heiligenfond.

4. Der Fond der Nikolauskapelle mit 3 465 fl. Da ja eine neue Kirche gebaut
werde, sei sie nicht mehr nötig, und deshalb könne ihr Vermögen für den Neubau
verwendet werden.111

Weitere finanzielle Mittel hoffte man durch die Versteigerung der Johanneskirche
zu gewinnen"2. Da die Empfänger des Kirchenzehnten für die Unter-

106 EAF 123 Bericht des Bezirksamtes vom 16. 12. 1811

107 EAF 123 Schreiben v. 3. 3. 1812

108 EAF 123 Schreiben v. 6. 2. 1813

109 EAF 123 Schreiben v. 22. 4. 1813

110 EAF 123 Schreiben v. 13. 9. 1810

111 EAF 123 Schreiben des Murgkreises v. 3. 12. 1810

112 EAF 123 Schreiben v. 15. 12. 1812

323


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0325