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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0038
der öffentlichen Gewalt. Der Sinn und die Existenzberechtigung einer Burg
durfte — wie bei allen Militäreinrichtungen — eigentlich nur darin liegen,
Recht, Ordnung und Frieden zu wahren und gegen Aggressionen Schutz zu
bieten. Die Burg aber konnte zum genauen Gegenteil dessen gebraucht werden
, nämlich diese Werte zu bedrohen und zu verletzen. Die überall im Lande
verstreuten Wehrbauten kleiner Herren bedeuteten eine permanente Gefahr
für den Landfrieden und eine Beeinträchtigung jeder übergreifenden Ordnungsmacht
. Der öffentlichen Gewalt aber waren die Hände gebunden, gegen
eine Burg vorzugehen, nicht nur ihrer fortifikatorischen Stärke, sondern auch
ihrer Immunität wegen. Ein Richter konnte eine Burg nicht einmal betreten
und schon gar nicht bestrafen, wenn er Rechtsverletzungen nur vermutete.
Der Kläger gegen eine Burg hatte die Beweislast, um einem Gericht auch nur
ein umständliches prozessuales Vorgehen zu ermöglichen. Die zahlreichen
Volkssagen von Raubritterburgen haben ihren historischen Kern. Der Grund
für den Mißbrauch vieler Burgen war in ihrem eigenen Charakter bereits angelegt
.

Aufgabe der nachstaufischen Zeit mußte es sein, Rechtsmittel und politische
Instrumente zu finden, um die Burgen größeren Verbänden wieder zu integrieren
. Dies gehörte zu den größten Problemen spätmittelalterlicher Territorial-
politik. Ein erstes Mittel, das noch im 13. Jahrhundert entwickelt wurde, war
das Öffnungsrecht, das Landesherren den Zutritt zu Adelsburgen erlaubte.
Letztes Ziel der Territorialherren war es schließlich, die Burgen durch Erwerb
ihren Gebietsherrschaften einzugliedern. Gleichzeitig wurden die Hauptrivalen
der Burgen, die Städte, die vielfach ebenfalls im 13. Jahrhundert entstanden
waren, gefördert. Sie nahmen den Burgen zentralörtliche Funktionen und
administrative Aufgaben ab und traten als Befestigungen, die auch der Bevölkerung
Schutz bieten konnten, neben sie.

Nur allmählich schwand die Bedeutung der Burgen. Noch Jahrhunderte blieben
viele von ihnen als Adelsresidenzen, Amtssitze und militärische Stützpunkte
erhalten, wurden erneuert und erweitert. Die eigentliche große Epoche
der Burg aber war die Stauferzeit. Damals verwandelten sich weite Teile unseres
Landes in wahre Burgenlandschaften, damals wurde der klassische Stil der
Ritterburg entwickelt. Von zahllosen Höhen herab grüßten oder drohten die
stolzen Bauwerke. Der aristokratisch bestimmten Gesellschaftsordnung entsprach
die von Burgen geprägte Geographie des Landes. Man könnte die staufische
Zeit pointierend eine Burgenzeit und ihre adlige Elite eine Burgengesellschaft
nennen.

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