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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0175
Stiege, daß man in den 2. Stock hinaufsteigen konnte. Es war umgeben von
zwei Gräben, von denen der eine, der Kirchengraben, noch erhalten ist.

Erstmals erwähnt wird die Burg in einem Kirchenkalender des Klosters
Hönau5 aus dem 11. Jahrhundert. Sicherlich aber ist sie älter und entwickelte
sich aus dem Königshof, auf dem Kaiser Otto III. am 22. 12. 994 weilte. Es
gab ein Geschlecht der Herren von Sasbach, von dem der „ingenuus homo"
Eberhard und seine Frau Eligga in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts erstmals
genannt werden. Doch scheint es nicht lange bestanden zu haben. 1338 wird es
zum letzten Mal erwähnt. Seit 1316 stand dem Bischof von Straßburg die Landesherrschaft
über Sasbach zu. Als Mittelpunkt der bischöflichen Verwaltung
und als Gerichtsort wurde seitdem nicht mehr die Burg genannt, sondern der
Fronhof. Dieser war auf Grund einer königlichen Verfügung von 1316 bis
1321 Gerichtsort für die bischöflichen Gebiete des Sasbach-, Acher- und
Renchtales. Später gehörten zum Gericht Sasbach die Orte Sasbachried, Obersasbach
und Sasbachwalden.

Es fällt auf, daß Bischof Wilhelm von Diest 1422 als Pfand für geliehene 6000
rheinische Goldgulden den Geldgebern, dem Erzbischof von Mainz und dem
Markgrafen von Baden, u.a. die Burgen Oppenau, Ullenburg und Renchen
verpfändete, von Sasbach jedoch nur den Kirchhof und das Gericht6. Mithin
wäre zu folgern, daß damals die Burg nicht mehr bestanden hat bzw. keine Bedeutung
mehr hatte. Von wann das Schloß stammt, das 1612 in dem Schreiben
an den Herzog Johann Friedrich von Württemberg genannt wird, ist unbekannt
. Es wurde vom Herzog dem Oberkircher Amtmann Dr. Nikolaus Ger-
belius und seiner Frau zum Dank für seine Dienste als Kamerallehen verliehen
mit der Zusage, 500 fl. für den Wiederaufbau beizusteuern. Aber diese Summe
reichte bei weitem nicht aus, die Reparaturen durchzuführen, die sich inzwischen
auf 1000 fl. beliefen. So erhoffte sich der 2. Mann der Witwe,
Dr. Jakobus Statuarius, eine weitere Unterstützung, ebenso seine Frau. Über
sie waren von Seiten der Dorfbewohner große Klagen7 eingegangen, da ihre
evangelischen Bediensteten den katholischen Gottesdienst in der Kirche störten
; außerdem beklagten sich die zu Frondiensten Verpflichteten über den
Raubbau im Mührig-Wald bei Renchen, da sie viel Jungholz für einen Staketenzaun
im Burggraben schlagen mußten.

Mit dem Schloß in Sasbach waren noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts alte
Gerechtigkeiten verbunden. So mußten die Waldulmer bei einem Bau die
Flöcklinge aus dem Ulmhard zur Verfügung stellen, die Kappler sie nach
Sasbach führen, die Sasbacher die Tragbäume und anderes Holz in der unteren
Mark schlagen und zuliefern, die Renchener jährlich 100 Spaltstecken für den
Zaun des äußeren Grabens im herrschaftlichen Mührig-Wald richten, die
die Sasbacher dort abholen und herbeiführen mußten, und die „Sasbach-
wälderer" hatten die Pflicht, zwei Wägen Gerten aus der oberen Mark
herbeizuschaffen8.

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