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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0198
Brunnen von 33 Klafter (ca. 60 m) Tiefe. Zur Burg gehörte das Trotthaus, das
unterhalb der Schloßanlage erbaut war. Aus der ältesten Zeit stammen vermutlich
die beiden Mauern, die den Schloßberg umziehen, vor allem die obere,
die, stellenweise über 2 m hoch, aus unbehauenen Granitblöcken mit Mörtel
erbaut ist. Ob früher noch weitere Gebäude vorhanden waren, läßt sich aus
den Berichten nicht erschließen.

Die Burgherrschaft

Ob Siegfried, der aus einer angesehenen fränkischen Familie stammte, die
Ullenburg selbst hat erstellen lassen oder ob sie schon von seinen Vorfahren erbaut
wurde, ist unbekannt. Nach seiner Schenkung erhielt er sie von Bischof
Werner als Lehen zurück, jedoch mit der Vereinbarung, nicht zum Heeresdienst
verpflichtet zu sein. Auch die Herzöge von Zähringen nahmen die
Ullenburg von den Straßburger Bischöfen zu Lehen. Einer von ihnen, Hugo,
der Bruder Herzog Bertholds IV., nannte sich Herzog von Ulmburg (dux de
Ulemburgh). Da es nie ein Herzogtum Ullenburg gegeben hat, führte er den
Herzogstitel vermutlich als Angehöriger des zähringischen Hauses. In der Bestätigungsbulle
Innozenz III. von 1203 wird er als einer der Gründer des
Klosters Allerheiligen genannt. 1218 starb die herzogliche Linie der Zähringer
aus. Auch in der Folgezeit wurde die Ullenburg als Lehen ausgegeben; 1271
wird Graf Heinrich von Fürstenberg als „Sesmann", als Inhaber des Burglehens
bezeichnet. Doch dann übernahmen die Straßburger Bischöfe die Verwaltung
der Burg und der zu ihr gehörigen Besitzungen in eigene Hände. Sie
ließen sie ausüben durch einen Vogt (advocatus), dem ein Schaffner zur Seite
stand. Als Vögte sind urkundlich belegt Peregrinus (1270), Senolt der fout
(Vogt) von Ulmburc (1310), Johannes (1316), Hans von Dettelingen (1414),
Heinzo gen. Schultheisse (1307), Wirich von Dirsberg (1350), Konrad Ryssen
(1331). Ihre Aufgabe war zunächst die Burg zu verteidigen. Hinzu kam die
Verwaltung der bischöflichen Güter des Sasbach-, Acher- und Renchtales.
Diese waren gegendweise zu Hubgerichten zusammengefaßt. Gewöhnlich
dreimal im Jahr kamen die Huber zum Hubgericht zusammen, dem der Vogt
vorstand. Als Vogt hatte er auch die Gerichtsbarkeit über die bischöflichen
Leibeigenen dieses Gebiets. Zur „advocativa de Ulenburg" gehörten die
bischöflichen Güter und Rechte in Sasbach, Sasbachwalden, Waldulm,
Ringelbach, Kappelrodeck, Renchen, Oberkirch, Oppenau und Offenburg.

In dem Bestreben landesherrliche Gewalt zu erlangen, erreichte Bischof
Johann von Dirpheim (1306—1328) am 2. 12. 13165, daß ihm Friedrich der
Schöne, der Gegenkönig von Ludwig dem Bayern, die Hoheitsgewalt über alle
dem Reich unmittelbar unterstellten Personen in den genannten Gebieten auf
Lebenszeit übertrug. Damit war für sie nicht mehr der Reichslandvogt zuständig
, sondern der Vogt auf der Ullenburg. Zum Gerichtsort bestimmte der
König den Fronhof in Sasbach, doch blieb er dies nur bis 1321. Im gleichen

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