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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0490
seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in Urkunden erscheinende Burg „Witti-
chenstein" identifiziert.1

Die äußerste Spitze dieses Felsenkammes ist von ihrer Bergseite durch drei
hintereinander angelegte Gräben abgetrennt. Der Felskopf, der die einstige
Burg getragen hat, mißt nicht mehr als 9x7 m, dazu erstreckt sich unterhalb
von ihm nach Süden und Westen noch eine etwas größere Terrasse, so daß die
gesamte Anlage nur etwa 20 m im Geviert hat. Während O. Beil verschiedene
Mauerspuren hat aufdecken können, finden sich heute an Ort und Stelle nur
noch Trümmer, Mörtelreste und einige behauene Sandsteinquader, die regellos
verstreut sind. Der Ausgräber wollte die Grundmauern eines viereckigen
und eines runden Turmes gefunden haben, doch bleiben diese und andere Angaben
über das Aussehen des hier gestandenen Bauwerks bloße Vermutung.2

Dagegen hat man zu Recht alle Angaben über eine Burg „Wittichenstein" auf
diese Anlage bezogen, die auf Grund ihrer geographischen wie topographischen
Lage diesem Namen genau entspricht. „Aput Witechenstain" wurde im
Juli 1293 eine Urkunde ausgestellt und damit die Existenz dieser Burg zum
ersten Male belegt.3 Es war der Schenk Burkhard „de Celle", der hier damals
einen Güterkauf getätigt hat, und er wird 1297 nochmals, und zwar als Schenk
„von Wittechenstein", urkundlich genannt.4 So ist sicher, daß dieser Angehörige
der Familie der Schenken von Schenkenzell seinen Sitz auf Wittichenstein
gehabt hat, was in den Jahren 1303 und 1304 durch zwei weitere von ihm dort
getätigte Verkäufe bestätigt wird.5 Man hat den Eindruck, daß Schenk Burkhard
, in beengten wirtschaftlichen Verhältnissen lebend, sich auf diese Burg
zurückgezogen hatte, wo er 1312 dann verstorben ist.

In diesem Jahr nämlich hat „Johannes der Bock von Kolbenstein, ein riter"
einen Lehensrevers unterschrieben, wonach er „die bürg ze Witechenstein"
als Nachfolger des als tot gemeldeten Schenken lehensweise empfangen hat.
Die im Original erhaltene Urkunde6 beschreibt zugleich die für diese Burg gültigen
Rechtsverhältnisse, die in zweierlei Hinsicht höchst aufschlußreich sind:
Lehensherr war Johannes (1) von Geroldseck, der Begründer der zu Sulz am
Neckar gesessenen Linie der Geroldsecker Herren,7 wobei von Wittichenstein
hier ausdrücklich gesagt wird, daß sie „ze Sülze an die herschaft höret". Sodann
ist der Fall angesprochen, „das dekein silber Berg funden ist, alder wirt,
in deme gehelde umbe Witechen unde der zu höret." Dann sollen diese „silberberge
" ebenfalls verliehen sein und von der Ausbeute dem Geroldsecker
„zwei teil", dem Lehensmann Johannes Bock von Kolbenstein „das triteil"
zustehen.

Neben der Bestätigung ihrer damaligen Zugehörigkeit zur geroldseckischen
Herrschaft Sulz, wird die Burg Wittichenstein hier in einen Zusammenhang
gestellt, der ihre Existenz und ihre Funktion ganz neu beschreiben läßt: In
einem offenbar florierenden Bergbaugebiet, dem „gehelde umbe Witechen",
gelegen, hatte ihr Inhaber das Recht zur Ausbeutung dieser „silberberge",

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