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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0058
Rund 3 000 Bürger des Ortenaukreises erhielten 1983 Leistungen der Sozialhilfe
. Im Haushaltsplan waren hierfür 23,5 Mio DM zuschußfähiger Sozialhilfeleistungen
veranschlagt. Der Löwenanteil der Sozialhilfekosten ging mit
über 60% an stationäre Einrichtungen, in denen sich pflegebedürftige und behinderte
Menschen befinden. Nur 40% der Leistungen bezogen Hilfeempfänger
außerhalb von stationären Einrichtungen. Hierbei handelte es sich in erster
Linie um sozial schwache Familien, die nicht in der Lage sind, ihren
Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen zu bestreiten. Die Hauptausgaben
der Sozialhilfe entfielen somit auf Pflegebedürftige, Behinderte, Kranke,
Nichtseßhafte und sozial Schwache.

Abfallbeseitigung — Teilbereich des Umweltschutzes

Für die Abfallentsorgung stehen im Ortenaukreis drei Mülldeponien (Haslach
i.K., Oberkirch und Ringsheim) sowie zwei Müllumladestationen
(Appenweier und Achern) zur Verfügung. Die Deponie Oppenau wurde wegen
Erschöpfung der Kapazität für Hausmüll geschlossen. 1983 wurden insgesamt
ca. 563 500 cbm Abfallstoffe entsorgt. Im Vergleich zum Vorjahr liegt die
Gesamtmenge um zwei Prozent niedriger. Für die Ablagerung von Bauschutt
und Erdaushub stehen insgesamt 20 Deponien zur Verfügung. Neu hinzugekommen
sind zwei Deponien (Kappel-Grafenhausen und Schwanau-All-
mannsweier).

Sch ülerbeförderung

Ab 1. August 1983 hat der Ortenaukreis mit der Erstattung der Schülerbeförderungskosten
an die Schulträger eine bisher vom Finanzministerium Baden-
Württemberg und vom Regierungspräsidium Freiburg wahrgenommene Aufgabe
übernommen. Der Kreistag hat durch den Erlaß einer „Satzung über die
Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten" die Voraussetzungen
für einen möglichst reibungslosen Übergang der Aufgaben geschaffen und
damit auch gleichzeitig den rechtlichen Rahmen für die Kostenerstattung abgesteckt
.

Mit der Delegation ist aber nicht nur eine Kostenverlagerung verbunden. Die
neuen Zuständigkeiten der Stadt- und Landkreise sollen auch zu einer Verbesserung
des öffentlichen Personennahverkehrs — ÖPNV — und zu einer Eindämmung
der Kostenentwicklung bei der Schülerbeförderung führen. Die Ko-
ordinierungs- und Planungsmöglichkeiten des Ortenaukreises beim ÖPNV
wurden zusätzlich verbessert durch die ebenfalls zum 1. August 1983 erfolgte
Übertragung weiterer Kompetenzen nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Zu nennen sind hier insbesondere die Genehmigungszuständigkeiten für die
Linien-, Schüler- und Berufsverkehre.

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