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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0184
Zum Vorwurf, die Zugtiere des Christian Ruf gepfändet zu haben, schrieb der
Ettenheimer Rat:

„Da man Christian Ruf beim Waldfrevel betreten, dieser die Straf sowohl als die Stellung versprochen
, allein nachdem man ihn auf solches entlassen, hat selbiger weder das eine noch andere
gehalten, sondern vielmehr uns noch gespottet, mithin das abgehauene Holz zuhanden genommen
. Da man auf langes Nachforschen endlich in Erfahrung gebracht, daß solcher sowohl als andere
Schuttertäler Frevelanten mit dem in das Oberland verkauften Holz den hiesigen Genossenwald
nebst anderen seiner Mitconsorten betreten werden, daraufhin auch durch ausgeschickte
Mannschaft die Pfändung ihres Viehs veranstaltet, war selbiger der erste, der die Pfändung zu
hindern, den Spannbengel ergriffen, seine Mitconsorten mit dem Mordgeschrei zur Ergreifung
eben dergleichen Waffen angefrischet, und wirklich nebst anderen auf die unsrigen dareinzuschlagen
sich in positur gestellt, mithin wirklich zur Tätlichkeit geschritten wäre, wenn nicht hiesiger
Bürgermeister - nachdem selbiger sich obermelter zweier Stiere und des Pferdes bemächtiget - mit
den glimpflichsten Worten selbigen und selbige von der angeschienen Tätlichkeit und unfehlbaren
Totschlag abgehalten und die weitere Pfändung unterlassen hätte.

An Geldstrafen ist von den Schuttertälern", so der Ettenheimer Rat," seit 1722 bis 1740 mit größter
Mühe und angewandter Gewalt nicht mehr als 84 Gulden 7 Kreuzer bezogen worden, so selbige
hingegen in zehn Jahren allein über 1 000 Bäume allererst kürzlich in einem Frühjahr 15 000
Rebstecken aus dem Genossenwald entwendet haben."

Abschließend vermerkte der Ettenheimer Rat in seinem Bericht nach Zabern,
daß sie an einem freundnachbarlichen Verhältnis zwar interessiert, jedoch
auch bereit wären, ,,den Geroldseckern allenfalls die Spitz zu bieten und die
angedrohte Gewalt so lange mit Gewalt zu vertreiben, bis selbige zur raison
sich bequemen und das unsrige fürderhin unangetastet lassen werden."

Mit dem Bericht nach Zabern geht eine mit gleichem Datum versehene Klage
des Ettenheimer Rats an den Reichsgrafen von und zu der Leyen und Hohen-
geroldseck. Die Ettenheimer beschweren sich in dem Schreiben erneut über

,, . . . die geroldseckischen, in dem Schuttertal wohnenden zwei Jäger, die sich vor geraumer Zeit
unterfangen, nicht allein wider uns allerhand ehrverletzliche Scheit- und Schmähworte auszustoßen
, sondern sogar uns zu bedrohen, daß falls wir uns in dem hiesigen Genossenwald von ihnen
betreten lassen würden, selbige - in specie mir dem Amtsschultheißen - das Pferd unterm Leib totschießen
und übrige von hiesigem Magistrat auf andere unerlaubte als auch unnachbarliche Weise
zu mißhandeln unternehmen wollten. Zu welchen strafbaren Verfahren selbige auch so weit
gehen, daß sie sich nicht scheuen, unsere Waldförster allerorten aufzusuchen und selbige bedrohen
, so sie selbige betreten, sogleich totzuschießen. Als auch kurz verwichener Tage einer unserer
Bannwarte in hiesigem Wald von selben gesehen worden, hätten sie sogleich ihre Flinten von den
Achseln genommen, gespannen und auf denselben wirklich angeschlagen, auch dem Vermuten
nach ihn auf der Stelle erschossen, wenn selbiger ihnen nicht beigebracht, daß er bei letzterer von
den Schuttertälern unternommenen Tätlichkeiten - als welche ermelte Jäger zu vindicieren sich
vorgenommen - nicht zugegen gewesen."

Mit der Bitte an die Hochgräfliche Excellenz, den beiden Jägern im Schuttertal
anzubefehlen, „uns und die unsrigen in hiesigem Genossenwald als einem
Hochfürstlichen Territorio künftighin unbekränkt und unmolestiert zu
lassen", endet der Beschwerdebrief des Ettenheimer Rats.

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