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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0197
Die Erhebung Acherns zur Stadt (1808)

Hugo Schneider

Vom 13. bis 17. Juli 1984 beging die Große Kreisstadt Achern mit großen
Festlichkeiten das 175jährige Jubiläum ihrer Erhebung zur Stadt. Am 14. Juni
1808 hatte ihr Großherzog Carl Friedrich als erstem Ort in dem neugeschaffenen
Großherzogtum Baden „die Rechte und Vorzüge einer amtssäßigen
Stadt" verliehen. Obwohl erst seit 1805 zu Baden gehörig, erhielt es diese Auszeichnung
als „Beweis besonderer Huld" des Landesherrn1.

Schon seit dem Mittelalter gab es im mittelbadischen Raum eine Anzahl Städte,
so die Freien Reichsstädte Offenburg, Gengenbach und Zell am Harmersbach
. Stadtrechte besaßen in der Markgrafschaft Baden Steinbach und Stollhofen
, im Hochstift Straßburg Oberkirch und Oppenau und in der Herrschaft
Hanau-Lichtenberg Lichtenau, zu dem 1745 noch Neufreistett hinzukam. Nur
in der zum Reich gehörigen Reichslandvogtei Ortenau gab es keine Stadt. Da
die Städte im Mittelalter vorallem der Verteidigung dienten, besaßen sie das
Recht, sich durch eine Stadtmauer zu schützen. Sie durften Märkte in ihren
Mauern abhalten und hatten maßgebenden Einfluß auf ihre Verwaltung. Diese
Vorrechte verloren seit Beginn der Neuzeit immer mehr an Bedeutung. Die
Entwicklung der Kriegstechnik machte die Mauern entbehrlich. Auch Dörfer
erhielten Marktrecht. Vor allem duldeten zur Zeit des Absolutismus die Herrscher
nicht länger Sonderrechte in ihrem Staat, auch nicht der Städte und
suchten, sie zu beseitigen. Ja, ihr geschichtlich gewordener Charakter sollte
sich ändern, denn nach dem 2. Konstitutionsedikt des Großherzogtums Baden
vom 1. August 1807 sollte der sie auszeichnende Charakter nur noch darin bestehen
, „daß ihre Haupteinrichtung auf Nahrung durch Gewerbsamkeit,
Kunstfleiß und Wohnungs-Annehmlichkeit für die zahlende Klasse der Staatsbürger
berechnet ist"2. Die Zeit war vorbei, da die Stadt dank ihrer Freiheiten
und Rechte im Politischen, Kulturellen und Wirtschaftlichen ein Eigenleben
führte. So ist die Erhebung Achern zur Stadt nicht mehr zu vergleichen mit
einer Verleihung der Stadtrechte im Mittelalter. Sie erfolgte mehr auf Grund
eines Planes, nicht auf Grund des Verlangens der Einwohner und war das
Ergebnis eines Verwaltungsaktes.

Der Anlaß:

Am 28. 1. 1808 wurde das Obervogteiamt Achern durch eine Regiminalverfü-
gung aufgefordert mitzuteilen, welche Marktflecken in der vormaligen Landvogt
ei Ortenau seien, wie groß jeder von ihnen sei und inwiefern sich der eine
oder andere seiner Lage und seiner Gewerbsamkeit nach dazu eigne, nach § 5

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