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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0294
ten, welche nach genauer Kenntnis des Flächeninhalts und Holzbestands bestimmen werden, ob
die um das Stift herumliegenden Walddistrikte mehr oder weniger als jährlich 600 Klafter Brennholz
abwerfen können, welche Quantität das Stift allein seither alle Jahre zu eigenem Hausbedarf
konsumiert hat; und ob noch mehr oder weniger als für 2980 Gulden an Blöchern, Nutz- und
Brennholz jährlich bezogen werden können.

Der Befund dieser Forstverständigen wird als dann auch beweisen, ob die verkauften und sonst
abgeholzten Strecken ein verhältnismäßiger Teil des Ganzen seyen oder nicht, ob mithin gut oder
devastierend seither gewirtschaftet worden.

Andere Nebennutzungen eines Waldes, als die der Jagd und des Harzreißens hat das Stift keine
bezogen. Erstere ist dermalen sehr unbedeutend, die zweite hat man nur noch auf jährlich 77 fl
ohngefähr angegeben, weil nämlich seit vielen Jahren keine frischen Harztannen mehr angebrochen
— und nur von denen schon längst angerissenen Bäumen das Harz an Sammler verkauft
worden.

Zur Aufsicht dieser Wälder haltet das Stift einen Waldknecht, welcher nebst der Kost 33 fl Jahrlohn
und von jedem verkauften Holzstamm 6 Kreuzer zu beziehen hat. Von Abgaben und Lasten
der Waldungen ist nichts bekannt, außer die 60 fl Canon von dem Steinichen Wald an die gnädigste
Herrschaft. Nebst den 15 beim Kloster befindlichen Walddistrikten ... ist noch ein Stück
Waldes beim Stift befindlich . . . der sog. Gemeindewald, welcher vermöglich Reichskammerge-
richtsspruch mit der Gemeinde Waldulm, Kappler Gerichts gemeinschaftlich benutzt werden solle
, wovon aber das Stift, dessen ohngeachtet, seither keinen Nutzen bezogen, weil sich die Wald-
ulmer allzeit tätlich widersetzt haben, welche ganz allein diesen Wald praetendieren.

Item der sogenannte Streitwald, von der Ursulakapelle anfangend, bis zur Melkerei und von da
herunter bis an den Griesenhof gehend. Dieser Wald wird von den 3 Kirchspielen Ulm, Waldulm
und Renchen angestritten, worüber schon seit sehr vielen Jahren ein Rechtsstreit beim Kaiserlichen
Kammergericht anhängig ist. Das Stift hat seither Holz darin gefällt, wogegen sich die Wald-
ulmer widersetzt, das abgehauene Holz weggeführt und den darauf verursachten Schaden ohner-
achtet des deswegen ergangenen Spruches nicht ersetzt haben. Seit der militärisch-provisorischen
Inbesitznahme des Klosters hat sich erst die Gemeinde Waldulm zum Ersatz dieses Schadens beim
Stift angemeldet, ist aber nicht mehr angenommen worden" .

Soweit der Bericht Lassolayes, der sieht hinsichtlich des obengenannten „Gemeindewaldes", des
heutigen Genossenschaftswaldes Ottenhofen, irrt, da dessen Eigentumsrechte der Kappeler Bauern
„waldulmerseits" seitens des Klosters niemals umstritten war.

Die von Lassolaye geforderte „Untersuchung erfahrener Forstmänner über den Reinertrag des
Klosterwaldes und über die Nachhaltigkeit des Waldes" ist leider nirgends aufzufinden. Es existiert
lediglich ein umfassender Bericht über den Stand des Einschlags in den an Kaufmann
Schrempp verkauften Abteilungen, aus dem hervorgeht, daß sich das für 1805 zuständige Forstamt
in Gengenbach Sorge um den Waldbau in den betroffenen Abteilungen macht40.

Anmerkungen:

1 Für die Arbeit verwendete der Verfasser seine Schrift „Zur Geschichte des Klosterwaldes
Allerheiligen und des aus ihm hervorgegangenen Staatswaldes Ottenhofen". Schriftenreihe
der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg Bd. 58. Stuttgart 1982.

2 Den Grenzverlauf bezeichnet mehr in großen Zügen die Gründungsurkunde. Genau beschrieben
ist er in einem wohl aus dem 18. Jahrhundert stammenden undatierten Bericht (GLA
65/1906) — Über die Gründung vgl. H. Schneider, Geschichte des Klosters Allerheiligen, in:
Die Klöster der Ortenau, hrsg. von W. Müller. Ortenau 58/1978.

3 grint: ahd. nutzloser Bergrücken, Kopf.

4 Der erst vor einigen Jahren wiederhergestellte Eselsbrunnen erinnert an die Sage der Klostergründung
durch Uta von Schauenburg. Die dahinter angebrachte Sandsteinplatte mit dem

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