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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0300
ihm ein festes Jahresgehalt verschafft hatte. Markgraf Philipp l. von Baden
erließ in den Jahren 1525 bis 1528 zahlreiche reformatorische Vorschriften.
Seit 1528 wandte er sich jedoch wieder mehr der katholischen Lehre zu und
setzte die evangelischen Geistlichen ab. Dieser Zustand änderte sich aber nach
Philipps Tod im Jahre 1533 gleich wieder.7

Einem Bericht aus dem Jahre 1534 über die kirchlichen Verhältnisse im elsäs-
sischen Landkapitel (Dekanat) Unterhagenau, zu dem damals die Pfarrei
Ottersdorf immer noch gehörte, kann man entnehmen, daß seinerzeit der
Pfarrer im Ried alles andere als vorbildlich katholisch war. Die entsprechende
Stelle lautet: „Item zu Beinheim, ist markgräffisch, der pfarrer und der frye-
messer (Hilfsgeistlicher, der sonntags die Frühmesse hielt) hant ewiber (Ehefrauen
) und seindt weder meinem gnädigen Herrn noch dem Ertzpriester
(Dekan) . . . gehorsam, und desglichen Otterßdorff der pfarrer . . ."8

Unter Markgraf Bernhard III., der nur von 1533 bis 1536 die Markgrafschaft
Baden-Baden regierte, wurde also die Reformation in der Markgrafschaft wieder
eingeführt. Doch seine minderjährigen Söhne Philibert und Christoph
standen von 1536 bis 1556 unter katholischen Vormündern, welche die Reformation
bekämpften. Aber noch am 30. Januar 1538 berichtete der bayerische
Rat Hans von Sandizell aus der Markgrafschaft Baden-Baden nach München,
daß in fast allen badischen Pfarreien die Geistlichen der neuen Lehre zugetan
seien. Nur in der Stadt Baden und in Bühl zähle der alte Glaube noch zahlreiche
Anhänger.9

Von 1556 bis 1569 regierte in der Markgrafschaft Baden-Baden der protestantische
Markgraf Philibert.10 Während seiner Regierungszeit gab es in Ottersdorf
einen Pfarrer, der wegen seiner „zwinglianischen und kalvinischen Ketzereien
" den Unwillen des lutherischen Markgrafen erregte. Er soll Peter Leo-
nius (Leuinus oder Levinus?) geheißen haben und wurde durch Erlaß des
Markgrafen Philibert von Baden-Baden vom 27. April 1563 abgesetzt und des
Landes verwiesen.

Der Markgraf schrieb dem für die Riedorte zuständigen Amtmann von Stollhofen
, es sei ihm berichtet worden, daß der jetzige Pfarrer im Ried die vergiftete
Lehre des Zwingli und des Calvin nicht nur angenommen und gepredigt
habe, sondern daß er noch viel Ärgeres als diese beiden in seine falsche Lehre
aufgenommen und den Leuten gepredigt habe. Er habe sich unterstanden, die
Leute zum Verzicht auf ihr Seelenheil zu verführen. So habe er über das hochwürdige
Sakrament des wahren Leibes und Blutes Christi lästerlich und
schrecklich geschrieben. Diese lästerliche Büchlein habe er auch noch drucken
lassen wollen.

In seinem Erlaß vom 27. April 1563 schrieb der Markgraf dem Amtmann von
Stollhofen unter anderem auch, daß die Lehre dieses Pfarrers in seinem Land
gänzlich ausgerottet werden solle. Dagegen solle die wahre, prophetische,

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