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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0363
dürfen. Er erklärte, daß in seiner großen Familie es immer wieder zu Sterbefällen
komme, daß die Entfernung nach Kuppenheim sehr groß und kostspielig
sei und er durch Kriegsereignisse gezwungen war, einen Sohn auf dem
Schießrain zu beerdigen, und so läge der Gedanke nahe, um einen „Familien-
begräbnisplatz" zu ersuchen.

Die Regierung stimmte der Bittschrift zu. Da Regierung und Gemeinde sich
über den Kaufpreis nicht einigen konnten, entwickelte sich ein weiterer
Schriftverkehr. Die Regierung war der Ansicht, 50 Gulden für den Platz von
20 Quadratschuh sei zu wenig, auch müsse ein weiterer Betrag für den Weg,
der zum Begräbnisplatz führe, erhoben werden. Schultheiß und Gerichtsschöffen
waren aber der Meinung, daß der Preis für Hausplätze im Dorf nur
2 Kreuzer pro Quadratschuh betrage, daß 50 Gulden mehr als genug wären,
und daß der Weg ohnehin dahingehe.

Die Regierung lenkte ein und bewilligte dem Schutzjuden Low Simson auf
dem Schießrain einen Begräbnisplatz von 20 Quadratschuh. Der Kaufpreis betrug
50 Gulden. Die Benutzung des Wegs sei kostenfrei. Die Friedhofsgebühren
wurden festgesetzt. Jede Bestattung einer verheirateten oder verwitweten
Person kostete 1 Gulden und 30 Kreuzer, die einer ledigen über 15 Jahre alten
1 Gulden und die einer ledigen unter 15 Jahren 45 Kreuzer. Diese Gebühren
waren an die fürstliche Amtsschaffnei zu entrichten.

Das von dem Neufreistetter Advokaten Gochnat am 14. April 1802 verfertigte
„Lichtenauer Amts-Kauf-Protocoll" entspricht dem Dekret der Regierung.
Es wurde dem Low Simson ein Platz von 20 Quadratschuh im Gewann Schießrain
zu Bischofsheim für 50 Gulden verkauft mit dem Recht, auf diesem
Begräbnisplatz Familienangehörige zu beerdigen. Die Kaufurkunde wurde
von dem Low Simson in hebräischer Schrift unterschrieben. Als Vertreter der
Gemeinde Bischofsheim unterschrieben der „Schultheiß Jakob Hauß, der
diesjährige gemeine Bürgermeister Philipp Weik", die Gerichtsschöffen Philipp
Jakob Sebastian, Ludwig Schäfer, Andreas Bürkel und die Zeugen Eckert
und König. Der Neufreistetter Advokat Gochnat hat als Verfertiger der Kaufurkunde
mit unterschrieben.

Der Rheinbischofsheimer Kaufmann Moritz Kahnmann, dessen Familie die
Grabstätte pflegte, erwirkte am 17. 3. 1911 ein Anschlußurteil des Kehler
Amtsgerichts, das ihn zum alleinigen Eigentümer machte. Am 12. 11. 1912 hat
Moritz Kahnmann durch Schenkungsvertrag den Begräbnisplatz dem israelitischen
Begräbnisverband Neufreistett übereignet. Das Grundstück befindet
sich heute im Eigentum des Oberrats der Israeliten Badens in Karlsruhe3.

Anmerkungen:

1 Übersetzung der Grabinschrift durch Herrn Soussan, Vorsitzender der Israelitischen Gemeinde
Freiburg.

2 GLA 229/86084 + 86085

3 Grundbuchamt Rheinau

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