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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0403
Der Streit um den Weinzoll in Lahr 1807

Oskar Kohler

Die Stadt Lahr war gegen Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts,
begünstigt durch verschiedene Umstände, der bedeutendste Weinhandelsplatz
dieses Raumes geworden. Hier, in Lahr, gab es anfangs 1807 bei den Weinhändlern
eine große Aufregung, als die neuen Zollbestimmungen für die Einfuhr
von Weinen aus dem Ausland bekannt wurden, die mit dem 23. Februar
dieses Jahres endgültig in Kraft treten sollten. Diese neuen Zollbestimmungen
vereinheitlichten die bisher ungleichmäßig auferlegten Weinzölle und setzten
gleichmäßig einen Zoll von 15 Gulden per Fuder (in Baden 1 Fuder = 15001)
auf alle vom Ausland eingeführten Weine, womit zugleich auch die Weine aus
dem Elsaß betroffen waren. Der Sinn der neuen Verordnung lag neben dem
Vorteil für die Staatskasse darin, den heimischen Weinbau zu schützen und
nach einem offenkundigen Niedergang wieder in die Höhe zu bringen.

Nun waren die Lahrer Weinhändler in Zollsachen bisher geradezu verwöhnt
worden. Sie genossen das „Privilegium freyen commercii" (Das Vorrecht, un-
besteuert Handel zu treiben) und hatten bisher keinerlei Steuer für eingeführten
Wein bezahlt, außer einem Batzen Lagergeld für den Ohmen (in Baden
1 Ohm = 150 1) Elsässer Wein. Die teueren französischen Weine waren überhaupt
zollfrei geblieben, und unter diesen günstigen Bedingungen war Lahr
als Weinhandelsplatz groß geworden. Namen wie Scholderer, Dürr, Fingado,
Liermann waren im Weinhandelsgeschäft allenthalben bekannt. Man war gewohnt
, gute Geschäfte mit Wein zu machen und hielt die Zollfreiheit für eine
Selbstverständlichkeit.

Als Lahr dann 1804 an Baden kam, standen auch die Weinzölle zur Sprache.
Es ergab sich zunächst eine ziemlich ungleichmäßige Behandlung der Einfuhrzölle
. Verzollt werden mußten zunächst nur die aus dem Elsaß eingeführten
Weine. Die feinen französischen Weine wie Champagner, Muskat, Malaga
blieben weiterhin zollfrei.

Dieser Zustand änderte sich durch die neuen Bestimmungen von 1806/07.
Jetzt mußten unterschiedslos alle aus dem Ausland eingeführten Weine verzollt
werden nach dem oben erwähnten Zollsatz. Bei den Lahrer Weinhändlern
war jetzt, wie man so sagt, Feuer unter dem Dach. Sie schimpften auf die
neuen Zölle und wurden bei den Ämtern vorstellig. Zu ihrem Wortführer
machte sich der Weinhändler Dürr, der in zwei Bittschriften an das Finanzministerium
seine Klagen vorbrachte, in denen er nicht weniger behauptete,
als daß die neuen Zölle zu einer völligen Katastrophe für den Lahrer Weinhandel
führen würden.

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