Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 279
(PDF, 109 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0279
chen" (4. 2. 1723). Schmautzens Erwiderung vom 9. 12. 1723 klingt sehr dürftig
, bringt keine Entlastung vom Vorwurf, verweist ihn lediglich in das Reich
der Lüge. Viel stärker hätten die Roeder auf die Rolle hinweisen müssen, die
der Bruder des Pfarrers, der schon genannte Johannes Schmautz, in dieser Sache
gespielt hat. Im Roederschen Archiv liegt eine Beurkundung des „Bürgers
und Zunftmeisters" Johannes Schmautz von Offenburg, daß sein jüngster
Sohn Johannes „beeder rechts Erfahrener" wie auch „Kayserl. Notarius" mit
der Verwaltung der röderschen Sache beauftragt sei (1712), er also Amtmann
der Röeder sei. Unterm 24. 7. 1714 berichtet der Prediger Schmautz an Roeder
, daß sein Bruder sich in Straßburg der Keßlerischen Sache annehmen werde
. Das wird bestätigt durch eine bestätigte Zusicherung des Johannes
Schmautz an die Roeder: „Ich Endunterschriebener bezeuge hiermit wegen
dem bevorstehenden Handel mit H. Keßler, Pfarrherr zu Hofweyer Execu-
tions-Sententiae latae contra eum, den 15. May 1713 von Ihre Gnaden Herrn
Ernst Ludwig de Röder als Lehensträgery, die Sach auf mich zu nehmen, in
meinen Kosten, wie angehangen, also auch auszuführen, und zwar ohne einige
Schadloshaltung, wie dann solches eigenhändig bekenne, Straßburg, den
18. August 1714". Daß dahinter auch der Prediger Schmautz steckte, dürfte
auf der Hand liegen.

Unter Keßler begannen auch schon die Zehntkürzungen durch die Bürger, die
unter Schmautz fortgeführt wurden und Anlaß zu einem Prozeß des Pfarrers
mit der Gemeinde wurde. Darauf weist Schmautz im Vertrag mit der Gemeinde
1730 ausdrücklich hin.

Wie hilflos Keßler sich verhalten hat, zeigt eine ironisch-satirische Darstellung
von Schmautz, wie Keßler sich später noch um eine Revision seiner Mutation
und um die Wiedereinsetzung als Pfarrer von Hofweier bemühte: „Titus
(Keßler) gegen Sempronius (Schmautz)" ist der Titel der Darstellung von
1719. Danach hat sich Keßler zunächst bemüht, daß Straßburg sein Verfahren
wieder aufnimmt, und als Straßburg das ablehnte, wandte er sich nach Mainz
als der 2. Instanz. Sein Ziel erreichte er allerdings nicht. Die Darstellung des
Schmautz ist unvollendet.

2. Der Zehntstreit zwischen Schmautz und den Herren von Roeder16

Es ist zu vermuten, daß die Herren von Roeder glaubten, mit Schmautz ebenso
umgehen zu können wie mit Keßler. Ab 1720 greift der Pfarrer den Fehdehandschuh
auf, es geht wie bei Keßler um den Weinzehnten. Schmautz aber
macht gleich reinen Tisch mit allen strittigen Fragen. Er strengt eine Klage in
Straßburg an, in der es um den Weinzehnten, den Novalzehnten und um die
Reversalien geht.

Die Reversalien. Es war üblich, daß jeder neu zu präsentierende Pfarrer vor
der Präsentation in einem schriftlichen Revers zusichern mußte, daß er den
Patronatsherren jährlich 4 Viertel Weizen, 15 fl 7b 8kr, 4 Kappen und jedem

279


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0279