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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 292
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fügen, „der Hunds pp Pfaff hat den Hauptmann aufgestiftet, doch will er
nicht zulassen, bis ihn der Schelm aus dem Dorf bringe", und was dergleichen
Injurien mehr. Um Händel zu stiften, habe der Vogt dann die Soldaten angewiesen
, die Untertanen mit Schlägen zu traktieren und, was sie an Speis und
Trank verlangten, sollten sie mit Gewalt holen, was der Hauptmann allerdings
verhindert habe. Das sei alles vor der „Linde" geschehen. Anschließend habe
der Vogt im Gasthaus mit Essen und Trinken mehr Kosten verursacht als die
Soldaten selber kosteten. In der Gemeinderechnung erscheint ein Posten: „Eine
Parthey von Breisach, welche im Pfarrhof übernachtete 53 fl lb, deren
Pferden gegeben 32 fl 9b 6kr. Bayer setzte noch hinzu: daß wann nicht bald
remediret werde, sie anoch ruinirt werden und zugrunde gehen müßten".

Am 18. 6. 1738 hat der Vogt mit dem Bott und einigen vom Feld weggeholten
Bürgern von Schutterwald den Knecht des Pfarrers, 4 Pferde und Wagen im
Feld arrestiert und nach Schutterwald in den Pfandstall gebracht. Dort wurden
sie tagelang festgehalten und nur auf ein Lösegeld hin freigelassen. Dem
Pfarrer sei dadurch großer Schaden entstanden, viel Heu und andere Früchte
seien verdorben, Feldarbeiten mußten durch angestellte Hilfskräfte und Fuhrwerke
erledigt werden.

Und am 4. 7. 1738 hat der Vogt als „receptor ecclesiae" (als Heiligenrechner)
den Rest von 17 fl für zelebrierte gestiftete Anniversarien nicht ausbezahlt
(wegen Schädigung des „Heiligen") und mit einigen Gehilfen die im Krieg errichteten
Palisaden des Pfarrhofs zerstört und großen Schaden angerichtet.
Die Situation im Dorf war auf dem Höhepunkt angelangt. Der Pfarrer wollte
und konnte auch nicht alles widerspruchslos hinnehmen. Wegen der Arrestie-
rung des Knechts, der Pferde und Wagen ging er vor das Zivilgericht, wegen
der Zurückhaltung der Gebühren und wegen Beleidigung und Schmähung vor
das kirchliche Gericht. Die beiden Prozesse sollen kurz skizziert werden.

6. Der Zivilprozeß

Unterm 19. 6. 1738 erfolgt Anzeige vor dem Amtmann Weber in Offenburg.
Dieser erklärt, er könne nichts tun, da der Vogt angibt, auf herrschaftlichen
Befehl zu handeln. Er werde der Herrschaft berichten.

Schmautz legt Rekurs beim Ortenauer Ritterdirektorium ein. Eile tue not, da
er sein Feld nicht bestellen könne, Heu und viele Früchte verderben.

Am 26. 6. 1738 ergeht von dort eine Anordnung an den Vogt, den Arrest aufzuheben
„bey Straf höherer Ahndung". 4. 7. 1738: Dank von Schmautz, aber
der appelatus habe „dieses richterliche Dekret gantz despectuos auf öffentlichen
gasse s.r. in den Koth geschmissen, dabey meldent, wie das Ritterschaft
in seinem territorio nichts zu befehlen hätte", der Ritterbot „selbsten mit Abholung
Knecht, Pferden und Wagen solchen exequiren miesen". Der Vogt
verlange 5 fl 3b für „Fanggeld, pretendirten frevel und violationem arresti".

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