Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 316
(PDF, 109 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0316
Hacken und Schaufeln auszogen, die Markierungspfähle ausrissen und den
Kanal teilweise zuschütteten. Auch in den folgenden Nächten trieb man dieses
Werk der Zerstörung: Bauhütten gingen in Flammen auf, dabei kam es sogar
zu Kämpfen mit den kückhschen Arbeitern, die im Verein mit den Neufreistet-
ter und Freistetter Bürgern mit „Büchsen, Pulver und Blei" ihren Kanal verteidigten
und die Renchtäler in die Flucht schlugen. Diese Angriffe waren ein
schwerer Schlag, vor allem für die Finanzen der Kompagnie. Auf eine Beschwerde
Kückh's wegen Sachbeschädigung wurden österreichische Exekutionstruppen
in Stärke von 400 Mann mit Frauen und Kindern in die Dörfer
gelegt und für die drei Gemeinden eine Strafe von 3 000 Gulden und für einzelne
Personen, 20, 30, 50 und 100 Gulden festgesetzt.

Der Pfarrer Glöckler von Waldulm wurde verurteilt zu achttägigen Exerzitien
im Kapuzinerkloster zu Offenburg und zur Bezahlung der Prozeßkosten.
Glöckler war jedoch der Ansicht, daß er eher ein Lob als Strafe vredient hätte,
da er seine Pfarrkinder vor großem Schaden bewahrt habe. Er legte Berufung
gegen das Urteil ein beim Bischof in Zabern und beim Erzbischof von Mainz,
ebenso die drei Gemeinden bei „Kaiser und Reich."

Auf Mittwoch, den 3. September 1749 wurde Kommerzienrat Kückh vor den
kaiserlichen Notar Wolbert aus Freiburg vorgeladen. Als der später den Kanal
besichtigte und bis nach Achern kam, erfuhr er, daß auch die markgräflich
badischen Untertanen mit der Weiterführung des Kanals über den „Schwie-
bergraben" hinaus bis Gamshurst nicht mehr einverstanden waren.

Der kaiserliche Notarius setzte seine Reise fort, um am 6. September 1749 in
der „Linde" in Renchen weitere Zeugen in der Sache zu vernehmen. Der
Schätzungswert des Streitobjekts betrug: 125 000 Gulden (Die große Summe
läßt auf den damaligen Wert der Anlagen schließen, die die Aktionäre in die
Unternehmungen investiert hatten.).

Es ist menschlich verständlich, daß die Einwohner der Orte Renchen, Ulm
und Waldulm die drückenden Einquartierungslasten gerne losgeworden wären
und sie sich dazu alle Mühe gaben. Bei ihrer Vernehmung durch den Notarius
bekannten sie ihre Schuld, wie „elende Sünder", dann klagten sie, daß sie
bald Haus und Hof verlassen müßten.

Aber auch die Handelskompagnie ihrerseits hatte eine Klageschrift eingereicht
. Hierauf erging folgendes kaiserliche Dekret vom 14. Oktober 1750:

„Von der Römisch Kaiserlichen Majestät Francisci, unseres allergnä-
digsten Herrn, wegen denen Gemeinden zu Renchen, Ulm, Waldulm
hiermit anzufügen: welcher Gestalt bei allerhöchstdaselben die Kanal
und Flotz Komp. des Kanals zu Freistett sich wieder die Gemeinden
nach Ausweis bei verwahrter Exhibitorium alleruntertänigst beschweret
, diesem nach befehlen Allerhöchst gedacht ihre Kaiserliche
Majestät denen Gemeinden zu Renchen, Ulm, Waldulm hierdurch

316


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1986/0316