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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 380
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Acker, Wiesen und Gärten anzulegen. Der Vertrag war für Dürr sehr günstig.
Er wurde entgegen der ursprünglichen Absicht der Herrschaft auf 32 Jahre
abgeschlossen und nach seinem Ablauf 1764 auf Betreiben Dürrs nochmals
um 12 Jahre verlängert. Die Glashütten betrieben eine äußerst verschwenderische
Ausnutzung des Holzes. Sie benötigten es einmal zur Gewinnung der zur
Glaserzeugung unentbehrlichen Pottasche und als Brennstoff für die Glasschmelze
. Aber im Gegensatz zum ersten Herrenwieser Vertrag kam jetzt
nicht mehr alles Holz dem Glashüttenbetrieb zugute; Blöcher (kurze Nutzholzstücke
), Rebstecken- und Schindelholzbäume wurden zuerst von herrschaftlichen
Holzhauern aufgearbeitet und vom Oberforstamt verwertet, und
nur das übriggebliebene Holz durfte für die Glashütte verwendet werden; man
war also jetzt auf wirtschaftliche Ausnutzung des Holzes bedacht. Die Ausdehnung
der Nutzungen führte zu erheblichen Kahlhieben, um deren Wiederbewaldung
sich lange niemand kümmerte. Die Flächen verwilderten und dienten
als Weide. Dadurch wurde die spätere Wiederaufforstung sehr erschwert.

So entstand 1732 die Herrenwieser Glashütte als eine der letzten ihrer Art im
nördlichen Schwarzwald und zwar außerhalb des damaligen Interessengebietes
der Murgschiffer, die ebenso wie Waldbauern und Flößer den Glashütten
gegenüber sich ablehnend verhielten. Aber in entlegenen Waldgebieten, wo
die Verflößung von Brenn- und Nutzholz noch nicht möglich war, bot der
Glashüttenbetrieb eine Möglichkeit zur intensiveren Nutzung der Waldungen.
Er hat hier zu dauernden Niederlassungen geführt.

Der Herrenwieser Glashüttenvertrag ging 1778 zu Ende. Er wurde trotz energischen
Bemühungen Dürrs nicht mehr verlängert, da nach den inzwischen im
Lehenwald gemachten Erfahrungen die Verflößung von Brennholz auf dem
Schwarzenbach nicht mehr unmöglich erschien. Die Herrschaft kaufte die von
Dürr errichteten Gebäude um 1200 fl. Die von ihm gerodeten Güter — es waren
150 Morgen — fielen ohne Entschädigung an die Herrschaft. Die auf Her-
renwies befindlichen, bisher im Glashüttenbetrieb beschäftigten Arbeiter wurden
von der Herrschaft als Holzhauer übernommen; ihnen wurden die vorhandenen
Äcker und Wiesen gegen Zinszahlung überlassen. Die Holznutzung
erfolgte von jetzt durch die Herrschaft allein. Der Übergang von der Verpachtung
der Waldungen zur Nutzung durch den Eigentümer ist ein charakteristisches
Merkmal für die Entwicklung der Waldwirtschaft in unseren Gebirgen.

Die Holznutzungen im Windecker Wald (Hundsbacher Seite)

Im Windecker Wald auf Hundsbacher Seite sind Holznutzungen, wie erwähnt
, seit dem 16. Jahrhundert nachgewiesen; auch finden wir dort Harzer
und Aschenbrenner, Köhler und Hirten. Zu dauernden Niederlassungen kam
es jedoch erst im 18. Jahrhundert, als die früher unmöglich erschienene Floß-
barmachung der Raumünz in greifbare Nähe gerückt war. Das war vor allem
eine Kostenfrage. Deshalb kam es der markgräflichen Regierung sehr gelegen,

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