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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 397
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hohen Gebirge. Deshalb war es eine grobe Fehleinschätzung, zu meinen, daß
die Landwirtschaft hier Überschüsse erzeugen könne. So war also die Forderung
nach Aufhebung des staatlichen Obereigentums und Übergang in das unbeschränkte
Eigentum der Kolonisten schlecht begründet und daher nicht aussichtsreich
. Die Kolonisten hatten die Vorstellung, den durchschnittlichen Bodenzins
von 7,14 M je ha mit 4% zu kapitalisieren und das so errechnete Kapital
ratenweise zu entrichten. Dem widersprach die Forstverwaltung, die wenigstens
einen mäßigen Waldbodenwert zugrunde gelegt wissen wollte. Man
konnte sich nicht einigen, und so blieb der bisherige Zustand weiter bestehen.

Die Forstverwaltung war an der Erhaltung der Bodenzinsgüter deshalb interessiert
, weil sie bei offenem Grundstücksmarkt mit steigender Nachfrage nach
Sommer- und Winterwochendhäusern rechnete. Die vorhandene landwirtschaftliche
Fläche sei nicht erweiterungsfähig und werde deshalb für die im
Wald arbeitenden Kolonisten als Nahrungsgrundlage benötigt. Damals mußte
man davon ausgehen, daß ein Waldarbeiter ohne eigene kleine Landwirtschaft
allein aus seinem Verdienst im Wald nicht leben könne, und befürchtete, er
werde wegziehen, nachdem er seinen Grundbesitz an Interessenten für
„Zweitwohnungen" verkauft habe. Die Staatsforstverwaltung könne jedoch
auf einen Stamm tüchtiger und leistungsfähiger Waldarbeiter nicht verzichten
. Deshalb wollte man die Bodenzinsgüter und damit die Abhängigkeit der
Waldkolonisten unbedingt erhalten.

Der Waldarbeiter heute

Seitdem hat sich vieles geändert. Der Waldarbeiter ist nicht mehr der „arme
Holzhacker" alter Zeiten, der sich mit kargem Verdienst mühsam durchs Leben
schlägt. Er ist, fachlich ausgebildet, zum Waldfacharbeiter aufgestiegen
und hat einen Verdienst, der jenem einen Industriearbeiters nicht nachsteht.
Er besitzt moderne Werkzeuge und muß nicht mehr stundenlange beschwerliche
Wege zurücklegen, bis er an seinen Arbeitsplatz kommt. Die Zeit, wo wie
noch vor 50 Jahren die Holzhauer der Murgschifferschaft am frühen Morgen
erst zu Fuß von Bermersbach nach Forbach wandern, von da mit dem Zug
nach Raumünzach fahren und dann wieder stundenlang die Schrambergwal-
dungen erklimmen mußten, oder daß Bühlertäler Holzhauer die ganze Woche
über in einfachen Waldhütten leben mußten, sind endgültig vorbei. Der Waldarbeiter
kommt heute im Auto in die Nähe seines Arbeitsplatzes. Auf eine Nebentätigkeit
als Landwirt ist er nicht mehr unbedingt angewiesen. Der Strom
der Erholungssuchenden bietet ihm und seiner Familie zusätzliche Verdienstmöglichkeiten
. Damit sind die Voraussetzungen für das Festhalten an den Bodenzinsgütern
entfallen. Sie wurden jetzt von allen Beteiligten als unzeitgemäß
und unnötig empfunden. Längst war die Genehmigung von Änderungen in
Besitz und Belastung zur Routine geworden, deren Sinn nicht mehr zu erkennen
war, aber der Verwaltungsaufwand war beträchtlich. Im Jahr 1970 kam es

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