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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 408
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sein, vielleicht auch an persönlichen Verhältnissen des Pächters, der mit 6, davon 2 verkrüppelten
Kindern belastet war und während der ganzen Pachtzeit eine Zigeunerfamilie
im Backhaus zu beherbergen hatte, die als unglückliche Hinterlassenschaft des Klosters
hier verblieben war. Es ist jedoch auch nicht zu verkennen, daß die wirtschaftlichen
Grundlagen des Griesenhofgutes nach Auflösung des Klosters ungünstiger geworden
waren. Der ehemalige Meier hatte nicht mehr das Kloster als wirtschaftliches Polster
hinter sich, er war als Pächter eigenverantwortlicher Unternehmer geworden. Er
hatte 120 fl Pacht zu bezahlen, während er vorher als Halbmeier neben bescheidenen
Naturalleistungen, d.w. 12 Sester Korn und die Hälfte des Fruchtertrags, ein Gehalt
von 30 fl erhalten hatte. Nun hatte er nach Auflösung des Klosters den Viehbestand mit
1 Paar Ochsen, 7 Kühen, 5 Anbindlingen und 11 Bienenstöcken um 350 fl erwerben
müssen und das Gut, das aus einem Wohnhaus mit Scheuer, Stallungen und Keller, alles
unter dem Dach, bestand — das Backhaus stand abseits — mußte er als eigenverantwortlicher
Unternehmer bewirtschaften. Zum Gut gehörten 3/4 Jeuch Hofraite, mit
Obstbäumen besetzt, 8 Jeuch Krautgarten, 9 Jeuch Sommeracker, 4 Jeuch gute Matten
, 2 1/2 Jeuch geringere Matten und 7 Jeuch Wildfeld. Insgesamt waren dies umgerechnet
11,2 ha, mit dieser Fläche also nur ein kleines Hofgut, auf dem es jedenfalls
schwierig war, das Nötigste zur Ernährung einer Familie zu erwirtschaften. Die meisten
der übrigen zu Allerheiligen gehörenden Hofgüter waren größer; zudem verfügten sie
über größere Weidfelder und Wald, den der Griesenhof nicht besaß; er hatte schon seit
unvordenklichen Zeiten zum Kloster gehört. Unter diesen Umständen gelang es daher
weder dem Pächter, noch seiner ihm nach seinem Tode 1824 nachfolgenden Frau, auch
nicht dem ihr nachfolgenden Pächter ab 1833 Erträge zu erwirtschaften, die es ermöglicht
hätten, den Hof zu erwerben. Die Domänenverwaltung Oberkirch entschloß sich
daher 1842, das Hofgebäude zu versteigern, nachdem es derart heruntergekommen
war, daß es nicht mehr instandgesetzt werden konnte18. Die Grundstücke wurden mit
Ausnahme des Wildbergs, der dem Domänenwald zugeschlagen und aufgeforstet wurde
, einzeln verpachtet. Das Backhaus, später als Zigeunerhaus bezeichnet, blieb bis
1843 bestehen, nachdem es der Domänenverwaltung in mehreren Prozessen nicht gelungen
war, die dort wohnende Zigeunerin Helene Reinhard mit ihren 6 unehelichen
Kindern abzuschieben. Sie hatte es jahrelang verstanden, Ansprüche aus der früheren
Tätigkeit ihres Vaters als Waldhüter des Klosters auf ein ihr angeblich überkommenes
und nach 30 Jahren ersessenes Eigentumsrecht am Backhaus vor den Gerichten nachzuweisen
. Sie verurteilten schließlich die großherzogliche Hofkammer dazu, ihr einen Zuschuß
von 300 Gulden für den Neubau eines Hauses zu zahlen.
Mit dem Abbruch des Griesenhofs und dem Wegzug der Zigeuner ist ein Stück Klostergeschichte
zu Ende gegangen, die jedoch durch den Gewannamen, das später dort errichtete
Forsthaus, die Überlieferung und die Erinnerung der Bevölkerung wachgehalten
wird.

5. Die Entstehung des Staatswaldes Ottenhofen

Durch Ankäufe und Angliederungen hatte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts
das Forstrevier Allerheiligen beträchtlich vergrößert. Man faßte nun das ganze
Gebiet unter dem Namen Staatswald Ottenhofen zusammen.

Die ersten Zugänge

1808 wurden durch die „Generalforstkommission" in Karlsruhe, der obersten
Zentralstelle für die Verwaltung des Forst-, Jagd-, Floß- und Bergwesens des

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