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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 418
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größter Not waren. Sofern die beim Verkauf erzielten Erlöse nicht zur Abdeckung
gegenwärtiger Nöte wie Schuldenzahlungen oder Finanzierung der
Auswanderung von Familienangehörigen benötigt wurden, diente das Bargeld
oftmals dem Aufbau neuer Existenzen, es diente für Investitionen und Renovationen
ihrer Gebäude, zur Beschaffung von Vieh und Gerät. Die großherzogliche
Regierung hatte, wie schon oben erwähnt, um die Zeit der Jahrhundertmitte
neben den Mitteln für die Waldkäufe auch Mittel zur Verbesserung
der privaten Waldungen, vor allem aber für den Aufbau ertragreicherer Waldungen
zur Verfügung gestellt. Es darf auch nicht übersehen werden, daß
durch den Verkauf ungünstig gelegener und unergiebiger Waldgrundstücke
die bäuerlichen Verkäufer in zahlreichen Fällen von der Last der Bewirtschaftung
befreit und diese dem Staat aufgebürdet wurde, wie z.B. im ertragsarmen
Buntsandsteingebiet. Dadurch konnten sich die Bauern intensiver dem verbliebenen
Eigentum widmen. Es kam zu umfangreichen Aufforstungen der
ausgedehnten Weidfelder, zumeist mit Fichte in den oberen und mit den besonders
schnellwüchsigen und früchtetragenden Kastanien in den unteren Lagen
. Auf diese Weise entstand, einhergehend mit Trennung von Wald- und
Weideflächen und intensiver Pflege der Wiesen durch Bewässerung, das heute
bekannte, für den mittleren Schwarzwald typische Landschaftsbild mit seinen
heute gesunden Hofgütern.

Von der Säkularisation bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts ist der ehemalige
Klosterwald Allerheiligen zunächst als herrschaftlicher Wald, dann als Großherzoglicher
Wald, später als Domänenwald und schließlich als Staatswald bezeichnet
worden. Er ist in dieser Zeit auf über das Doppelte der Fläche des
Klosterwalds angewachsen. Zusammen mit den wenigen landwirtschaftlichen
domänenärarischen Grundstücken erreichte der Staatswald Ottenhofen seine
größte Ausdehnung nach dem ersten Weltkrieg mit einer Gesamtfläche von
1954 ha. Seitdem hat seine Fläche nur wenig Änderungen erfahren. Es sind
dies die Waldabtretungen für Zwecke des Straßenbaus, für die Steinbruchbetriebe
, für Hüttenbauplätze und Skihänge und einzelne kleine Erwerbungen
von Waldungen, die aus verschiedenen Gründen an den Staat abgetreten wurden
; dazu kamen noch Grenzbereinigungen, die die Gesamtfläche nur unwesentlich
veränderten.

Im Zuge der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg mußte der Staatswald
Ottenhofen, sehr zum Leidwesen seiner Betriebsangehörigen auf die
Forstämter Ottenhofen und Oberkirch je etwa zur Hälfte aufgeteilt werden.
Die Teilung war dadurch notwendig geworden, weil durch die Eingemeindung
kleiner Gemeinden in größere sich die Zugehörigkeit der Waldflächen zu den
bisherigen Forstämtern verschoben hatte und zu sehr unterschiedlich großen
Waldflächen der Forstämter geführt hätte. Durch die Bezeichnung „Allerheiligenwald
" erhielt der dem Forstamt Oberkirch zugeordnete Teil des Staatswaldes
seine ursprüngliche Bezeichnung zurück, während der beim Forstamt
Ottenhofen verbleibende Staatswaldteil die nur im Einrichtungswerk bekann-

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