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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 423
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mangel konnte Tulla erst nach dem 2. Pariser Frieden von 1815 die Arbeit aufnehmen
und zwar an der badisch-pfälzischen Grenze (1817). Der Beginn der
Rheinkorrektion fand ein unterschiedliches Echo. Während die Knielinger die
Rheinarbeiter davonjagten, „daß etliche verwundet worden sind", feierten
die Eggensteiner 3 Tage lang die Beendigung des Durchstichs (1818).

An der badisch-französischen Grenze mußte erst noch der genaue Verlauf dieser
Grenze festgelegt werden. Das dauerte nicht weniger als 25 Jahre (Rheingrenzvertrag
von 1840). 1841 konnte dann endlich mit der Arbeit begonnen
werden. In der Zwischenzeit war Tulla gestorben (1828). Sein Plan war aber so
gut ausgearbeitet, daß seine Nachfolger ihn ohne jede Änderung übernahmen.
In der Kartenskizze von 1838 ist der Zustand des Rheins vor der Korrektion
wiedergegeben. Außerdem zeigt die punktierte Doppellinie das geplante neue
Strombett. Tulla hat für dessen Breite von Ichenheim bis Neuburg eine Breite
von 250 Meter berechnet. Bei dem Stromabschnitt zwischen Freisten und
Greffern sind zufällig die beiden Möglichkeiten realisiert, die für die Schaffung
eines neuen Strombetts charakteristisch sind:

1. Oberhalb der Renchmündung ein 9 km langer, mit dem Lineal gezogener
Verlauf, der mehrere Durchstiche erforderte.

2. Unterhalb der Renchmündung folgt der neue Rhein weitgehend dem Talweg
des alten. Nur vor der Drusenheimer Brücke (damals Fähre) kommen
dem neuen Rhein noch 3 kleine Inseln in die Quere.

Die Durchstiche bei Freistett erfolgten im Jahre 1843, die größeren durch die
Helmlinger Rheininseln (Fahrkopf — Rubenkopf und Salmenkopf) in den
Jahren 1845—1847 mit einer Gesamtlänge von 2 1/2 km.

Zuerst wurde der Wald in der vollen Breite des zukünftigen Rheins gerodet.
Bei einem Kanalbau hätte man jetzt das neue Bett in der vollen Breite und Tiefe
ausheben müssen. Hier wurde nur in der Mittellinie ein Leitgraben ausgehoben
mit einer Breite von nur 20 Metern. Die Sohle des Grabens sollte auf Niedrigwasserniveau
hegen. Der Aushub wurde zu beiden Seiten des Grabens in 9 Metern
Abstand von der Grabenkante zu einem Damm aufgeschüttet. Die Vergabe
der Arbeiten erfolgte auf dem Wege der Versteigerung an Private, die Bezahlung
nach Kubikklaftern. Pro 30 Meter mußten mindestens 10 Mann eingesetzt
werden. Das obere Ende des Grabens durfte nicht ausgehoben werden.
Bei möglichst hohem Wasserstand wurde es aufgerissen. Der Rhein besorgte
dann die restlichen 90 Prozent der Arbeit unentgeltlich. Er brach die Seiten
des Leitgrabens auf und erreichte nach wenigen Jahren die neuen Uferlinien,
die dann durch Verteidigungsbauten geschützt und auf die Dauer befestigt
wurden.

Die Karte von 1852 zeigt, daß dieser Zustand nach 5 Jahren erreicht war. Bei
Freistett (Kannkopf) dauerte es etwas länger. Zur selben Zeit floß der Strom
auch im Bereich der (alten) Lichtenauer Gemarkung noch nicht in seinem ge-

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