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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 448
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Der Aufstand nahm seinen Anfang in Offenburg. Dorthin hatte der Landesausschuß
der Volksvereine seine Deputierten zu einer Landesversammlung am
12. 5. einberufen. Ihr Präsident war der Mannheimer Rechtsanwalt Lorenz
Brentano. Peter wurde durch Volksbeschlüsse aus der Schweiz zurückgerufen
und trat ebenfalls in den Landesausschuß ein57. Die Offenburger Versammlung
beschloß: die Kammern sollten aufgelöst werden, die Regierung müsse
zurücktreten, eine verfassungsgebende Versammlung einberufen und eine
Amnestie für politische Flüchtlinge und Gefangene erlassen werden. Nachdem
die Regierung Karlsruhe verlassen hatte, zog der Landesausschuß in Karlsruhe
ein. Da nun keine Regierung mehr vorhanden war, bestellt Brentano zur Aufrechterhaltung
der Ordnung und Sicherheit als Vollzugsbehörde ein Exekutiv-
komittee von 4 Männern, die die Ministerien verwalteten. Brentano übernahm
das Ministerium des Äußeren sowie des Inneren, Amand Goegg das der
Finanzen, Sigel das Kriegsministerium und Peter das Justizministerium. Das
tat er, weil er es für seine Pflicht hielt, dem Ruf des Landes Folge zu leisten.
Allerdings konnte er das Amt nicht lange bekleiden. Infolge der heftigen
Spannungen zwischen den Gemäßigten unter Brentano und den Radikalen, zu
denen Peter gehörte, wurde er bald wieder infolge von „Intrigen der Partei
Brentano" aus dem Amt „verdrängt". Doch gehörte er weiterhin der konstituierenden
Landesversammlung an, in die er von Heidelberg gewählt worden
war. Auf seinen Sitz in der Nationalversammlung, die inzwischen nach Stuttgart
übergesiedelt war, verzichtete er zugunsten von Josef Fickler, der in
Stuttgart verhaftet worden war und auf dem Asperg saß. Peter hoffte, daß
Fickler an seiner Stelle gewählt und damit aus der Haft befreit würde.58

Um den Aufstand niederzuwerfen hatte Großherzog Leopold die Preußischen
Truppen in das Land gerufen, die bis zum 11. Juli das Land unterworfen hatten
außer Rastatt. Die konstituierende Versammlung verlegte ihren Sitz nach
Freiburg, wo sie sich beim Herannahen der Preußen auflöste. Peter flüchtet
über den Schwarzwald in die Schweiz nach Zürich.

Am 9. April 1850 verkündigte das Hofgericht des Mittelrheinkreises in Bruchsal
sein Urteil gegen Peter. Es bezog sich allerdings nur auf die hochverräterischen
Unternehmungen im Mai und Juni 1849. Peter erhielt eine gemeine
Zuchthausstrafe von 20 Jahren oder 6 Jahre Einzelhaft und 11 Jahre gemeines
Zuchthaus. Außerdem wurde er verurteilt zum Ersatz des durch jene Unternehmungen
der großherzoglichen Staatskasse zugefügten Schadens unter
samtverbindlicher Haftbarkeit mit den übrigen Teilnehmern sowie zur Tragung
der Untersuchungs- und Straferstellungskosten59. Das Amt Konstanz
verurteilte ihn zur Rückzahlung von 9436 fl, die er als Gehaltsforderung erhalten
hatte und 5000 fl, die er für die Feldkriegskasse entnommen haben soll.
Doch von der letzteren Summe wußte er nichts. Unter Mitwirkung eines Herrn
Achenbach handelte Peters Frau einen Vergleich aus, der am 10. April 1852
geschlossen wurde. Zur Zahlung mußte Peter sein Vermögen sowie das seiner
Frau und auch seiner Kinder verwenden.

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