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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
66. Jahresband.1986
Seite: 560
(PDF, 109 MB)
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Beiträge für unser Jahrbuch „Die Ortenau" sind bis spätestens 1. 3. jeweils an
die Schriftleitung zu richten. Bitte nur druckfertige Originalbeiträge! Für
Inhalt und Form der Arbeiten sind die Verfasser verantwortlich. Die Zeit der
Veröffentlichung der angenommenen Arbeiten muß sich die Schriftleitung
vorbehalten. Der Abdruck aus der „Ortenau" ist nur mit Genehmigung der
Schriftleitung gestattet, die sich alle Rechte vorbehält. Für unverlangte
Manuskripte und Besprechungsstücke kann keine Haftung übernommen werden
. Rücksendung kann nur erfolgen, wenn Rückporto beiliegt. Besprechungsstücke
sind ebenfalls an die Schriftleitung zu senden.

Die Verfasser erhalten 10 Autorenexemplare ihrer Beiträge unberechnet.
Wegen vieler Anfragen weisen wir darauf hin, daß jedermann Sonderdrucke
einzelner Beiträge in beliebiger Zahl bei der Druckerei A. Mörstadt, Buch-
und Offsetdruck, 7640 Kehl, Kinzigstr. 25, bestellen kann, spätestens gleich
nach Zustellung des Jahrbuchs. Danach können die Einzelbeiträge nicht mehr
geliefert werden, nur noch der ganze Band, solange der Vorrat reicht.

Bestellungen auf noch lieferbare Jahrgänge sowie den Registerband 1910—1981
nimmt die Geschäftsleitung (Postfach 1569, 7600 Offenburg) entgegen, soweit
noch Exemplare vorhanden sind.

Damit unsere Jahresbände, aber auch andere für unsere Vereinsbibliothek
wertvolle Literatur aus Nachlässen verstorbener Mitglieder nicht verloren gehen
, bitten wir die betreuenden Erben, sich mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung
zu setzen. Wir könnten dann auch den zahlreichen Wünschen auf
Lieferung früherer Jahrbücher besser nachkommen.

Laut Beschluß der Jahresversammlung 1981 beträgt der Jahresbeitrag derzeit:
25,— DM für natürliche Personen und Schulen
40,— DM für juristische Personen und Körperschaften

Spenden sind erwünscht und werden dankbar angenommen.

Der Historische Verein für Mittelbaden e.V., Sitz Offenburg, dient ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Gegen die Anerkennung
der Mitgliedsbeiträge als steuerbegünstigte Ausgabe nach § 10 b EStG
bestehen seitens des Finanzamtes Offenburg lt. Mitteilung vom 19. Juli 1972
keine Bedenken. Die Bescheinigung über die steuerbegünstigten Beträge erfolgt
auf der Mitgliedskarte oder auf besonderem Formular.

Die Mitglieder der Mitgliedergruppen entrichten den Jahresbeitrag an deren
Rechner, die Mitglieder der überregionalen Mitgliedergruppe (die also keiner
Mitgliedergruppe angehören) überweisen auf die Konten des Historischen
Vereins für Mittelbaden e.V. (Volksbank Offenburg: Nr. 6 295 509,
BLZ 664 900 00, Bezirkssparkasse Offenburg: Nr. 00-361 618, BLZ 664 500 50
oder Postscheckkonto Nr. 6057-756, Postscheckamt Karlsruhe).

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