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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 85
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denen Lahr schon kurz nach ihrer Gründung den bestehenden alten Städten
Mahlberg, Prinzbach und Zell am Harmersbach sowie dem straßburgischen
Ettenheim den Rang abläuft. An Klostervogteien besitzen die Geroldsecker
die über Schuttern, Ettenheimmünster, Wittichen und Lahr als Vollvogtei, die
über Schwarzach als Obervogtei; die Rechte selbst werden dort von den Windeckern
ausgeübt, die Geroldsecker tragen sie wiederum von der Burggrafschaft
Nürnberg zu Lehen, die Vogtei dürfte also aus altem zollern-sulz-
geroldseckischem Gemeinbesitz kommen.

Die Vogtei über Kirchengut kommt aus den kirchenrechtlichen Vorschriften
der Spätantike, nach denen eine geistliche Institution nicht selbst rechtsfähig
war, sondern einen Vertreter (advocatus) vor Gericht brauchte. Das Früh- und
Hochmittelalter sahen dann Klöster und ihre Vogteien als Instrument der
Herrschaftsbildung. Der adlige Schenker von Besitz- und Herrschaftsrechten
behielt sich mit dem Instrument der Vogtei die Obergewalt über das verschenkte
Gut noch vor. Von seiner politischen Macht in der Region hing es ab,
ob er die Vogtei über das gesamte Klostergut ausdehnen konnte. Das Kloster
war damit zu einem wichtigen Eckpfeiler seiner Herrschaft geworden. Vom
Kräfteverhältnis zwischen Vogt und Kloster hing es ab, ob der Vogt Klostergut
zu seinem eigenen Herrschaftsgut machen konnte; das ist im geroldsecki-
schen Kreis besonders beim Kloster Schuttern zu beobachten.

Die Begriffe Klostervogtei und Kastvogtei sind identisch, im allgemeinen wird
heute der erste Begriff verwendet, um diese Art der Herrschaftsgewalt über
ein Kloster zu bezeichnen. Der Begriff Kastvogtei leitet sich dabei ab vom lat.
casa, Haus, Gotteshaus ab, die Bezeichnung Kastenvogtei entspricht dem
Sprachgebrauch des 16. und 17. Jahrhunderts.

Die Geschichte der Klostervogtei Ettenheimmünster

Die Klostervogtei Ettenheimmünster wird erstmals 1248 erwähnt, als die
Familie der Geroldsecker sich im Dienst des Bischofs hervortut:

1248, Januar 29, Lyon

Papst Innozenz IV. gestattet Abt und Konvent des Klosters Ettenheimmünster,
freiwerdende Pfründen bis zum Betrag von 30 Mark Silber jährlich dem
Straßburger Kanoniker Walther zu übertragen. Das Kloster, dessen Besitzungen
zum größten Teil unter der Vogtei des Vaters des Kanonikers, Walther von
Geroldseck, liegen, hatte berichtet, daß dieser es beschützt und verteidigt habe.
Lugduni, 4 kalendas februarii, anno 5.

Es ist nicht die Rede davon, daß der Geroldsecker etwa erst kürzlich die
Vogtei erhalten hätte, außerdem könnte man dann vermuten, daß es schneller

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