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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 192
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Ernst Ludwig Friedrich Mittenmaier

werk zu befreien und ansehnlich zu machen, was sicher auch der Wirtschaft
zugute kam. Er führte über das Forstamt einen Kampf um die Erhaltung der
Ruine und die wenigen noch stehengebliebenen Gebäude, wofür schließlich
Mittel aus verschiedenen staatlichen Kassen, darunter auch der Spielbank
Baden-Baden zur Verfügung gestellt wurden. Die staatlichen Behörden hatten
sich vorher verständlicherweise gegenseitig die Kompetenzen für Allerheiligen
zugeschoben. Die Direktion der Forsten und Bergwerke war der Ansicht, daß
die bisher zur Verfügung gestellten Mittel für den Weg durch die Wasserfälle
„durchaus genügt hätten, um die Hut der Domänenwaldungen sicherzustellen
, sie seien aber auch ausreichend für die Reisenden, um die Ansicht der
dortigen großartigen Naturschönheiten zu genießen". Nachdem die Kompetenzen
für den Raum Allerheiligen bisher noch unklar waren, wurde 1846
Verwaltung und Unterhaltung der Ruine und Umgebung mit 15 Morgen, 29
Ruthen schließlich offiziell an das Forstdomänenärar überwiesen, das bis 1958
dafür zuständig war. Von da ab untersteht das Gelände mit allen darauf
befindlichen Gebäulichkeiten und den landwirtschaftlichen Grundstücken als
sogenanntes L-Grundstück dem Domänenärar, während der Weg durch die
Wasserfälle der Forstverwaltung gehört und auch von ihr unterhalten werden
muß.

Zurück zur Jahrhundertmitte des vergangenen Jahrhunderts, als Mittenmaier
für die Entwicklung Allerheiligens tätig war. Daß er dabei für Allerheiligen

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