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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 212
(PDF, 91 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0212
Während die drei genannten Begrenzungen bis heute ihre Funktion in den Katasterplänen
behielten, ist das bei der Ostgrenze anders. Bis zum Anfall des
Warmersbrucher Hofs an die (ehemalige) Gemeinde Oberwasser galt, was eine
Urkunde aus den Jahren 1731/34 über einen Brückenbau ,,bei den Michel-
bucher Hecken" berichtet: Die Ostgrenze wird gebildet „durch das Schwarzwasser
, welches den Fünfheimburger Wald von der Mark scheidet."20 Diese
Grenzdefinition integriert den Warmersbrucher Hof in den Fünfheimburger
Wald, was wörtlich genommen nicht stimmt. Der Grund für diese Angabe
liegt in der Tatsache, daß der Abt des Klosters Schwarzach in beiden Arealen
maßgebende Rechte besaß. Auf einer Karte der Gemarkung Oberwasser von
186621 ist das Schwarzwasser in seinem nördlichen Teil innerhalb des Muhr-
waldes als ,,Prä" eingezeichnet. Ist dieses Prä die Ostgrenze des Warmersbrucher
Hofgeländes? Während eine grobe Flächenvermessung der Äcker und
der Wiesen des Warmersbrucher Hofs anhand der Gemarkungskarte mit der
Wirklichkeit ungefähr übereinstimmt (37 ha ± 10%), ergibt dasselbe Verfahren
für den westlich der Prä liegenden Wald fast das Doppelte des in den Urkunden
angegebenen Wertes (19 Morgen = 7 ha). Diese Abweichung kann
durch 3 Faktoren erklärt werden:

1. Trotz Acher-Rench-Korrektion gibt es im beschriebenen Gebiet auch heute
noch starke Hochwasser (vor 3 Jahren stand ein großer Teil des Fünfheimburger
Waldes und seiner Umgebung 1/2 Meter unter Wasser). Diese
Hochwasser waren vor der besagten Korrektion noch viel stärker und
waren durchaus in der Lage Bachläufe zu verlagern.

2. Mit dem Jahre 1813 verlor die Schwarzwassergrenze ihre Funktion, weil
von da ab zu beiden Seiten Gemeindeeigentum der (ehemaligen) Gemeinde
Oberwasser lag, d.h. daß auf die Wiederherstellung der jetzt nur noch
historischen Bachgrenze nach einem Hochwassereinbruch kein Wert gelegt
wurde.

3. Durch die Mitte des oben beschriebenen Waldstreifens (700 m x 200 m)
ist auf der Gemarkungskarte „Unzhurst Muhr" 1:5000 an Hand der Höhenlinien
in seiner gesamten Ausdehnung eine Eintiefung zu erkennen. Sie
könnte der alte Lauf des Schwarzwassers gewesen sein.

Die 7 ha Wald des Warmersbrucher Hofes erwiesen sich dann als ein 700 Meter
langer und ca. 100 Meter breiter Waldgürtel zwischen dem heutigen Schwarzwasserkanal
( = westlicher Waldrand!) und der beschriebenen Eintiefung.

Es lag in der Logik der Dinge, daß nach einiger Zeit auch das Praecipuum der
Gemarkung Oberwasser angegliedert wurde, denn es war die beste Lösung.
Alle anderen Gemeinden, die noch in Frage gekommen wären (Ulm oder
Moos), lagen verglichen mit Oberwasser um ein mehrfaches vom Praecipuum
entfernt. Der Warmersbrucher Hof selbst hatte vor dem Geländetausch (1813)
überhaupt keiner Gemarkung angehört.22

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