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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 294
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dem Pächter oder den Zünften verblieb. Die stärkere Herausbildung des
Fischrechts im Laufe der Zeit führte schließlich zum Erlaß der Fischereiordnungen
auf den Fischereitagungen, den großen „Fischermayen", und schließlich
zum festeren organisatorischen Zusammenschluß der Fischer in eigenen
Verbänden, wie der mächtigen Rheingenossenschaft am Hochrhein zwischen
Basel und Säckingen.

1. Die Fischerzünfte

Obwohl die Fischerei im Laufe der Zeit trotz Verfeinerung der Fangmethoden
und der damit verbundenen Steigerung der Erträge nie ein besonders einträgliches
Geschäft gewesen ist, mit dem große Reichtümer zu gewinnen waren,
hat sich das Fischerhandwerk in den vergangenen Jahrhunderten in den Riedgemeinden
eine allseits geachtete Stellung zu verschaffen gewußt, die sich bis
in die Gegenwart hinein in Form der „ehrbaren Fischerzunft" dokumentiert.

Der Fischreichtum in den von Menschenhand unberührten Gewässern war
groß. Durch die Gunst der natürlichen Verhältnisse wurden die Fischbestände
immer wieder ergänzt, vor allem durch die Zuwanderung großer Wanderzüge,
so z.B. im Frühjahr die Laichwanderungen der Nasen (Art der Weißfische).
„Später im Frühjahr folgten die mächtigen Wanderzüge der zum Hochrhein
strebenden Maifische, die unserm umgestalteten Rhein völlig verlorengegangen
sind. Dann kamen die großen laichlustigen Barben im Juli, anschließend die
fetten Sommersalmen aus dem Meer, bald wieder die dichten, dunklen
Schwärme der vom Meer aufsteigenden Jungaale, im Herbst die zum Hochrhein
und weit in die Schweiz hinein aufgestiegenen Laichlachse. — Salmen
und Lachse sind die gleiche Fischart, nur werden sie im Sommer mit der roten
Fleischfärbung „Salm", im Herbst und Winter mit der weißabgeblaßten
Fleischfarbe „Lachs" genannt."6 Später, als die Zahl der zunftmäßig zusammengeschlossenen
Fischer im Gegensatz zu der sich gleichbleibenden Ertragsfähigkeit
der Fischgewässer stieg, die Zahl der Einwohner in den Rheingemeinden
und Städten wuchs und die Methoden des Fischfangs und der angewandten
Fischereikünste an Vielseitigkeit zunahmen, begannen die Uneinigkeiten zwischen
der Bevölkerung und den Fischern, unter den Fischern selbst oder von
Zunft zu Zunft. Die nun einmal bei manchen Bürgern ausgeprägte Jagd und
Fischereileidenschaft hat diese zu allen Zeiten dazu verführt, ihre zeitweise
recht spärlichen Mahlzeiten mit Fängen aus den vor der Haustüre liegenden
Fischgründen zu verbessern. Schnell war dabei die Grenze der Legalität überschritten
und damit die Auseinandersetzung mit der Fischerzunft schon vorprogrammiert
.

Kompetenzüberschreitungen unter den Fischern innerhalb der Zunft sind in
alten Schriftstücken ebenso zu belegen wie solche zwischen der Fischerzunft
Straßburgs und Altenheims. Begünstigend für solche Grenzstreitigkeiten waren
zweifellos die dauernden wirtschaftlichen Veränderungen durch die wechseln-

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